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Bauaufzüge

Allgemeines

  • Montage- und Bedienungsanweisungen des Herstellers sind zu beachten.
  • Bedienung und Wartung durch entsprechend unterwiesene, verlässliche Personen, die mindestens 18 Jahre alt sind.
  • Insbesondere Seil und Bremse ständig überwachen.
  • Inbetriebnahme und Bedienung durch Unbefugte nicht zulassen.
  • Der Aufstieg über die Führungskonstruktion und das Mitfahren von Personen im Fördergerät sind strengstens verboten.
  • Ausnahme für Mitfahrt: zum Personentransport zugelassene Bauaufzüge.
  • Betreten ist nur bei gesichertem Fördergerät erlaubt,
    • wenn es eine mindestens 1,0 m hohe Umwehrung hat und eine
    • Fangvorrichtung den Absturz verhindert oder das Fördergerät sicher aufsetzt (Stützriegel und schwenkbare Plattform).
  • Das Fördergerät muss so umwehrt sein, dass das Ladegut nicht abstürzen kann.
  • Warntafel bei jeder Ladestelle.
  • Im Verkehrsbereich untere Ladestelle durch Verkehrssicherung oder Absperrung sichern.

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