Z 1.1
ARBEITSINSPEKTION
Einleitung
- Im Jahr 1884 wurden in Österreich die ersten Arbeitsinspektoren eingesetzt. Schon damals wurde die Notwendigkeit erkannt, gesetzliche Regelungen zum Schutz der arbeitenden Menschen festzulegen und deren Einhaltung durch eine unabhängige Behörde zu überwachen.
- Wie in Österreich gibt es auf Grund internationaler Übereinkommen weltweit Behörden zur Wahrung der Schutzinteressen der arbeitenden Bevölkerung. Heute legt die Europäische Union Mindeststandards im Arbeitnehmerschutz sowie deren Kontrolle durch Arbeitsinspektionen fest.
Der Auftrag
- Die Arbeitsinspektion gewährleistet den Schutz von Leben und Gesundheit der arbeitenden Menschen durch die Erfüllung ihres gesetzlichen Auftrags.
- Sie trägt so bei zur
- Vermeidung von Unfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen,
- Weiterentwicklung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes,
- gesellschaftlichen Akzeptanz des Arbeitnehmerschutzes.
Aufgaben der Arbeitsinspektion
- Überprüfung der Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz des Lebens und der Gesundheit der arbeitenden Menschen in den Betrieben.
- Wahrnehmen der Aufgaben als Partei im Genehmigungs- und Ausnahmeverfahren.
- Information sowie rechtsverbindliche und unentgeltliche Beratung in allen Fragen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit.
- Vermittlung bei widerstreitenden Interessen in der Arbeitswelt im Rahmen des Wirkungsbereiches der Arbeitsinspektion.
- Ermittlung bei Arbeitsunfällen und bei Beschwerden über Missstände.
- Beteiligung an nationalen und internationalen Projekten im Bereich Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit.
- Mitwirkung bei der Aus- und Weiterbildung von Verantwortlichen im Arbeitnehmerschutz in Vorträgen, Schulungen und Diskussionen.
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