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Z 1.4


ALLGEMEINE UNFALLVERSICHERUNGSANSTALT (AUVA)

Aufgaben und Einrichtungen der AUVA

  • Die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt führt die soziale Unfallversicherung für rund 3,1 Mio. Arbeiter und Angestellte, rund 0,6 Mio. selbstständig Erwerbstätige und rund 1,5 Mio. Schüler, Studenten und Kindergartenkinder durch.
  • Vom Gesetzgeber sind ihr folgende Aufgaben übertragen:
    • Vorsorge für arbeitsmedizinische Betreuung und sicherheitstechnische Beratung,
    • Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten,
    • Vorsorge für Erste Hilfe,
    • Unfallheilbehandlung,
    • Rehabilitation (Wiederherstellung),
    • Entschädigung nach Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten,
    • Forschung nach den wirksamsten Methoden und Mitteln zur Erfüllung dieser Aufgaben.
  • Den EU-Richtlinien und dem ASchG (ArbeitnehmerInnenschutzgesetz) entsprechend ist eine arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung für alle Beschäftigten notwendig.
  • Insbesondere für Kleinbetriebe (bis zu 50 Beschäftigten) hat die gesetzliche Unfallversicherung AUVA in Zusammenarbeit mit dem Bund arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Beratung anzubieten.
  • Diese gesetzlich vorgeschriebene Beratung können Kleinbetriebe kostenlos durch eines der neun Präventionszentren – „AUVAsicher“ in Anspruch nehmen.
  • Arbeitsunfälle sind Unfälle, die sich im örtlichen, zeitlichen und ursächlichen Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit ereignen.
  • Wegeunfälle sind Unfälle, die sich auf dem Weg zur Arbeit oder auf dem Heimweg von der Arbeit ereignen.
  • Unter Versicherungsschutz stehen auch Wege und Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Erwerbstätigkeit.
  • Berufskrankheiten sind bestimmte Schädigungen der Gesundheit durch die versicherte Tätigkeit. Im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz sind die gesetzlich anerkannten Berufskrankheiten aufgelistet.
    • In Einzelfällen können auch Krankheiten als Berufskrankheiten anerkannt werden, die nicht in dieser Liste enthalten sind; sie müssen aber nachweisbar berufsbedingt sein.
  • Zur Erfüllung dieser Aufgaben hat die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt Dienststellen und Behandlungseinrichtungen in ganz Österreich:
    • Dienststellen in Wien, St. Pölten, Oberwart, Graz, Klagenfurt, Linz, Salzburg, Innsbruck und Dornbirn,
    • Unfallkrankenhäuser (mit rund 1.000 Betten) in Graz, Kalwang, Klagenfurt, Linz, Salzburg, Wien 12 und Wien 20,
    • Rehabilitationszentren (mit rund 600 Betten) in Klosterneuburg/Niederösterreich, Meidling/Wien, Bad Häring/Tirol und Tobelbad/Steiermark.

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