Z 1.4
ALLGEMEINE UNFALLVERSICHERUNGSANSTALT (AUVA)
Aufgaben und Einrichtungen der AUVA
- Die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt führt die soziale Unfallversicherung für rund 3,1 Mio. Arbeiter und Angestellte, rund 0,6 Mio. selbstständig Erwerbstätige und rund 1,5 Mio. Schüler, Studenten und Kindergartenkinder durch.
- Vom Gesetzgeber sind ihr folgende Aufgaben übertragen:
- Vorsorge für arbeitsmedizinische Betreuung und sicherheitstechnische Beratung,
- Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten,
- Vorsorge für Erste Hilfe,
- Unfallheilbehandlung,
- Rehabilitation (Wiederherstellung),
- Entschädigung nach Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten,
- Forschung nach den wirksamsten Methoden und Mitteln zur Erfüllung dieser Aufgaben.
- Den EU-Richtlinien und dem ASchG (ArbeitnehmerInnenschutzgesetz) entsprechend ist eine arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung für alle Beschäftigten notwendig.
- Insbesondere für Kleinbetriebe (bis zu 50 Beschäftigten) hat die gesetzliche Unfallversicherung AUVA in Zusammenarbeit mit dem Bund arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Beratung anzubieten.
- Diese gesetzlich vorgeschriebene Beratung können Kleinbetriebe kostenlos durch eines der neun Präventionszentren – „AUVAsicher“ in Anspruch nehmen.
- Arbeitsunfälle sind Unfälle, die sich im örtlichen, zeitlichen und ursächlichen Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit ereignen.
- Wegeunfälle sind Unfälle, die sich auf dem Weg zur Arbeit oder auf dem Heimweg von der Arbeit ereignen.
- Unter Versicherungsschutz stehen auch Wege und Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Erwerbstätigkeit.
- Berufskrankheiten sind bestimmte Schädigungen der Gesundheit durch die versicherte Tätigkeit. Im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz sind die gesetzlich anerkannten Berufskrankheiten aufgelistet.
- In Einzelfällen können auch Krankheiten als Berufskrankheiten anerkannt werden, die nicht in dieser Liste enthalten sind; sie müssen aber nachweisbar berufsbedingt sein.
- Zur Erfüllung dieser Aufgaben hat die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt Dienststellen und Behandlungseinrichtungen in ganz Österreich:
- Dienststellen in Wien, St. Pölten, Oberwart, Graz, Klagenfurt, Linz, Salzburg, Innsbruck und Dornbirn,
- Unfallkrankenhäuser (mit rund 1.000 Betten) in Graz, Kalwang, Klagenfurt, Linz, Salzburg, Wien 12 und Wien 20,
- Rehabilitationszentren (mit rund 600 Betten) in Klosterneuburg/Niederösterreich, Meidling/Wien, Bad Häring/Tirol und Tobelbad/Steiermark.
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