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Z 1.3


Übertretungen von Schutzvorschriften

  • Bei festgestellten Übertretungen werden die Verantwortlichen beraten und schriftlich aufgefordert, innerhalb einer angemessenen Frist den rechtmäßigen Zustand herzustellen.
  • Werden festgestellte Mängel nicht innerhalb der gesetzten oder verlängerten Frist behoben, muss Strafanzeige bei der zuständigen Behörde erstattet werden.
  • Bei schwerwiegenden Übertretungen ist sofort Strafanzeige zu erstatten.
  • In Fällen unmittelbar drohender Gefahr für das Leben oder die Gesundheit von Menschen an ihrem Arbeitsplatz müssen Sofortmaßnahmen gesetzt werden, wie z. B. die Weiterarbeit bis zur Behebung der Gefahr verbieten.

Organisation der Arbeitsinspektion

  • Die Arbeitsinspektion ist eine Behörde zur Bekämpfung von Defiziten im Sicherheits- und Gesundheitsschutz bei der Arbeit in Österreich.
  • In jedem österreichischen Bundesland ist mindestens eine Dienststelle der Arbeitsinspektion eingerichtet.
  • 14 regionale Arbeitsinspektorate und ein Arbeitsinspektorat für Bauarbeiten unterstehen unmittelbar dem Zentral-Arbeitsinspektorat (ZAI, Organisation siehe Kap. Z 6 Rat & Hilfe).
  • Im Außendienst betreuen ca. 300 Personen etwa 240.000 Arbeitsstätten und kontrollieren die Einhaltung der Bestimmungen zum Schutz von ca. 2,8 Mio. arbeitenden Menschen.
  • Das Aufgabengebiet erfordert fundierte technische, arbeitsmedizinische und rechtliche Kenntnisse. Die meisten Personen verfügen über eine höhere technische Ausbildung.
  • Für jedes Arbeitsinspektorat steht ein arbeitsinspektionsärztlicher Dienst zur Verfügung.

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