Hautschutz/Sonnenschutz
HAUTSCHUTZ
Allgemeines
- Schutz, Reinigung und Pflege der Haut sind die wichtigsten Voraussetzungen zur Erhaltung ihrer Funktionsfähigkeit.
- Bei Auswahl geeigneter Produkte und Erstellung eines Hautschutzplanes berät der Arbeitsmediziner oder die Sicherheitsfachkraft.
- Durch die Hautschutzcreme wird
- der direkte Kontakt zwischen Haut und Arbeitsstoffen verhindert oder abgeschwächt,
- die natürliche Abwehrkraft der Haut unterstützt und verstärkt,
- die Hautreinigung erleichtert.
- Die Hautschutzcreme ist auf die saubere und trockene Haut vor Arbeitsbeginn (auch nach den Pausen) aufzutragen.
- Die Hautschutzcreme muss für die jeweilige Hautgefährdung speziell geeignet sein, z. B. für Umgang mit alkalischen, wässrigen Stoffen oder Ölen oder Kunststoffen (vor der Aushärtung).
- Bei langer Tragedauer von Handschuhen ist ebenfalls eine Hautschutzcreme erforderlich.
- Bei Arbeiten in direkter Sonneneinstrahlung geeignete Bekleidung mit entsprechendem UV-Schutzfaktor tragen und den Nacken schützen.
- Bei Arbeiten im Freien ist gegen die UV-Strahlung geeigneter Sonnenschutz auf alle freien Hautstellen aufzutragen.
Hautreinigung
- Möglichst schonende, rückfettende Flüssigseifen oder Pasten verwenden.
- Keine Hautreinigungsmittel verwenden, die Sand, scharfkantige Beimengungen, Lösungsmittel zur Reinigungsverstärkung enthalten oder zu alkalisch (pH > 7) sind.
Hautpflege
- Bei jedem Waschen wird neben dem Schmutzentfernen die Haut etwas entfettet. Deshalb muss sie bei Arbeitsende durch Einfetten gepflegt werden.
- Nach jedem Waschen Handrücken, Fingerzwischenräume und Nagelbette gut eincremen.
- Sinnvoll und wichtig: Unter Schutzhandschuhen Hände mit Hautschutzcreme eincremen (Schweißschädigung geringer).
Verstärktes Auftreten von UV-Strahlung
- Monate April bis September (Achtung: Ende April gleich hohe Belastung wie Mitte August).
- Zwischen 11 und 15 Uhr, auch bei bedecktem Himmel.
- In der Nähe von reflektierenden Oberflächen (z. B. Blechdächern, Wasser, Kiesflächen, Bitukies).
- In den Bergen.
Eigenschutzzeiten je nach Hauttyp
Persönliche Sonnenschutzmaßnahmen
- Möglichst viel Haut bedecken (Kleidung, Kopfbedeckung, Nackenschutz).
- Arbeitskleidung mit UV-Schutz.
- Reichlich Wasser trinken.
- Unbedeckte Körperregionen mit Sonnenschutzmittel eincremen.
- Sonnenschutzbrille tragen.
Richtiges Eincremen
- Sonnenschutzmittel mit ausreichendem Sonnenschutzfaktor verwenden (je heller der Hauttyp, umso höher soll der Schutzfaktor sein).
- Sonnenschutzmittel gleichmäßig auftragen; exponierte Stellen wie Nasenrücken, Stirn, Ohren, Nacken und Lippen besonders sorgfältig eincremen!
- Rechtzeitig eincremen – Wirkung setzt erst eine halbe Stunde später ein.
- Bei Schwitzen: Nachcremen nicht vergessen.
Vorschriften und Regeln
- PSA-V (Verordnung Persönliche Schutzausrüstung) § 13
- AStV (Arbeitsstättenverordnung) § 34
- ASchG (ArbeitnehmerInnenschutzgesetz) §§ 66, 69 +70
- AUVA-Merkblatt M 013 UV-Strahlung und Arbeiten im Freien
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