C 10
Warnkleidung
- Warnkleidung ist eine besondere Art der Schutzkleidung.
- Warnkleidung besteht aus Weste oder Jacke und Hose mit Reflexstreifen.
- Sie soll durch ihre Signalwirkung darauf aufmerksam machen, dass sich Personen in Gefahrenbereichen (z. B. Gleisanlagen oder Fahrbahnen) bewegen.
- Sie soll frühzeitig warnen, damit Geräteführer, Kranfahrer, LKW-Lenker usw. rechtzeitig anhalten können.
- Auch der Schutzhelm kann mit reflektierenden Streifen beklebt werden.
Tragepflicht
- Für alle genannten Arbeiten ist die Forderung nach Warnkleidung erfüllt, wenn Warnwesten (nach ÖNORM EN ISO 20471) getragen werden.
- Warnkleidung muss getragen werden
- bei Arbeiten im Bereich von im Bahnbetrieb stehenden Gleisen,
- bei Instandhaltungsarbeiten an Fahrzeugen auf öffentlichen Straßen im Gefahrenbereich des fließenden Verkehrs,
- bei Bau- und Erhaltungsarbeiten auf Straßen, und zwar von allen Personen, die sich im Bereich des öffentlichen Verkehrs aufhalten müssen.
- Beim Einweisen von Kranen/Fahrzeugen.
Warnen statt tarnen
- In jedem Firmenfahrzeug muss laut StVO (Straßenverkehrsordnung) mindestens eine Warnweste, griffbereit für den Fahrer, vorhanden sein.
- Empfohlen wird, für jeden Mitarbeiter eine Warnweste im KFZ mitzuführen.
Vorschriften und Regeln
für Hersteller, Importeure, Händler und Anwender:
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