Warnkleidung

  • Warnkleidung ist eine besondere Art der Schutzkleidung.
  • Warnkleidung besteht aus Weste oder Jacke und Hose mit Reflexstreifen.
  • Sie soll durch ihre Signalwirkung darauf aufmerksam machen, dass sich Personen in Gefahrenbereichen (z. B. Gleisanlagen oder Fahrbahnen) bewegen.
  • Sie soll frühzeitig warnen, damit Geräteführer, Kranfahrer, LKW-Lenker usw. rechtzeitig anhalten können.
  • Auch der Schutzhelm kann mit reflektierenden Streifen beklebt werden.

Tragepflicht

  • Für alle genannten Arbeiten ist die Forderung nach Warnkleidung erfüllt, wenn Warnwesten (nach ÖNORM EN ISO 20471) getragen werden.
  • Warnkleidung muss getragen werden
    • bei Arbeiten im Bereich von im Bahnbetrieb stehenden Gleisen,
    • bei Instandhaltungsarbeiten an Fahrzeugen auf öffentlichen Straßen im Gefahrenbereich des fließenden Verkehrs,
    • bei Bau- und Erhaltungsarbeiten auf Straßen, und zwar von allen Personen, die sich im Bereich des öffentlichen Verkehrs aufhalten müssen.
  • Beim Einweisen von Kranen/Fahrzeugen.

Warnen statt tarnen

  • In jedem Firmenfahrzeug muss laut StVO (Straßenverkehrsordnung) mindestens eine Warnweste, griffbereit für den Fahrer, vorhanden sein.
  • Empfohlen wird, für jeden Mitarbeiter eine Warnweste im KFZ mitzuführen.

 Vorschriften und Regeln

für Hersteller, Importeure, Händler und Anwender:
  • PSA-V (Verordnung Persönliche Schutzausrüstung) § 16
  • BauV (Bauarbeiterschutzverordnung) §§ 108 und 109
  • Handbuch für die Kennzeichnung von Baustellen, herausgegeben vom Kuratorium für Verkehrssicherheit und der AUVA
  • ÖNORM EN ISO 20471
  • StVO (Straßenverkehrsordnung)



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