D 2
Künettenverbau
Allgemeine Forderungen
- Senkrechte Künettenwände.
- Beidseitig lastfreier Schutzstreifen mindestens 50 cm.
- Ungesicherte Künettenwände nicht durch Baugeräte und Fahrzeuge belasten.
- Künetten mit ungesicherten Wänden nicht betreten.
- Zufluss von Oberflächenwasser verhindern.
- Sich nicht an ungesicherten Künettenwänden aufhalten (weder oben noch unten).
Der Verbau
- Der Verbau muss für die anstehende Bodenart geeignet sein.
- Er muss die auftretende Erddruckbelastung aufnehmen können.
- Er muss nach der ungünstigsten Beanspruchung bemessen werden.
- Er muss in allen Bauzuständen (Einbau und Rückbau) standsicher sein.
- Er muss ausreichend dicht sein und von der Künettensohle bis mindestens 5 cm über die Geländeoberkante reichen.
- Er muss ganzflächig am Erdreich anliegen und einwandfrei hinterfüllt sein (keine Hohlräume).
- Die Künette muss über Leitern o. Ä. begangen werden können.
Verbaugeräte (Beispiele)
Voraussetzungen für den Einsatz von Verbaugeräten
- Verwendungsanleitung des Herstellers beachten (Tragfähigkeit bei verschiedenen Künettenbreiten und -tiefen, Montage).
- Belastung ermitteln, z. B. aus Erddruck oder Gebäuden, und mit der Belastbarkeit des Verbaugerätes vergleichen.
- Keine ausfließenden Böden.
D 2.1
Einzelheiten des Verbaus
- Beim Übereinanderstellen Verbaugeräte miteinander verbinden.
- Überstand über Geländeoberkante mindestens 5 cm.
- Mindestverbaulänge: Rohrlänge + je 1,0 m vorne und hinten.
- Verbaugeräte grundsätzlich nicht durch den Graben ziehen.
- Verbaugeräte dürfen nicht einzeln eingesetzt werden.
Ausnahme:
Schachtverbau mit Stirnwandsicherung.
Sprenger
- Stirnwandverbau nicht auf Sprenger abstützen.
- Auf Sprenger keine Lasten ablegen.
- Beschädigte oder verformte Sprenger erneuern.
- Sprenger dürfen als Aufstieg nicht benützt werden.
Rückbau und Transport
- Bagger und Anschlagmittel müssen ausreichend tragfähig sein.
- Rückbau nur im Wechsel mit der Verfüllung.
- Nicht an den Sprenger anschlagen.
- Verbaueinheiten sicher ablegen, gegen Kippen sichern.
D 2.2
Herkömmlicher Verbau
- Waagrechter oder senkrechter Verbau aus Pfosten oder Kanaldielen.
- Sprenger: Stahlstreben oder Rundhölzer, am Zopfende mind. ø 10 cm, oder Kanthölzer, 10 x 10 cm, gegen Herabfallen sichern.
- Pfosten: mindestens 5 cm stark, besäumt, vollkantig.
Waagrechter Verbau
- Böden müssen mindestens auf der Höhe einer Pfostenbreite vorübergehend standfest sein.
- Das Einbringen des Verbaus darf hinter dem Aushub
- bei nicht bindigen oder weichen bindigen Böden nur um maximal 25 cm,
- bei steifen oder halbfesten bindigen Böden höchstens um 50 cm
zurückbleiben.
- Dies gilt sinngemäß für den Rückbau des Verbaus und beim Verfüllen.
Lotrechter Verbau
- Der Verbau mit lotrechten Kanaldielen oder Pfosten darf hinter dem Aushub
- bei steifen oder halbfesten bindigen Böden höchstens um 50 cm, und dies auf eine Länge von nicht mehr als 5,0 m,
- bei nicht bindigen oder weichen bindigen Böden höchstens um 25 cm, und dies auf eine Länge von höchstens drei Dielen-/Pfostenbreiten, zurückbleiben.
- Werden in Gräben oder Künetten Rohre verlegt, muss neben den Rohren ausreichend Raum zur Verrichtung der erforderlichen Arbeiten vorhanden sein (siehe Kap. D 5.2). Dabei ist, insbesondere beim lotrechten Verbau, die Breite der Aufsetzer zu berücksichtigen.
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