Leitungssicherung
Kreuzende Leitungen
- Alle freigelegten Leitungen sind zu sichern und vor Beschädigungen durch Bagger, Werkzeuge, pendelnde Rohre, herabfallende Gegenstände usw. zu schützen.
- Schaffung eines Auflagers (durch Abstützung oder Aufhängung), das breit genug ist, um lastverteilend zu wirken; Abstände so eng, dass Knicke oder Durchbiegungen vermieden werden.
- Kabelleitungen mit Holz unterstützen, nie an Drähten aufhängen.
- Leitungen so abdecken, dass sie gegen herabfallende Teile wirksam geschützt sind (Schutzbalken, Träger, Schutzdach).
- Vorsicht auch bei stillgelegten Leitungen.
- In alten Gasleitungen kann noch Gas vorhanden sein.
- Alte Stromleitungen prüfen lassen, ob sie spannungsfrei sind.
- Vorsicht bei Horizontalbohrungen, Pressungen und Rammungen (auch bei Durchschlagraketen und Verdrängungshämmern).
- Bei Hindernissen im Boden (Steine, Fels, Beton oder Stahl) besteht Gefahr der Richtungsabweichung.
- Wichtig ist hier ein genügender Abstand zu vorhandenen Leitungen.
Vorschriften und Regeln
- BauV (Bauarbeiterschutzverordnung) §§ 14, 17
- AUVA-Merkblatt M.plus 211.1 Sicherheits-Charta – Acht Regeln für mehr Sicherheit im Tiefbau
- AUVA-Merkblatt M 223.1 Erdarbeiten – Gruben, Gräben, Künetten
- AUVA-Merkblatt M 250 Erdbaumaschinen
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