D 8
Tunnelbau
Vor Baubeginn
- Geotechnisches Gutachten erstellen.
- Stützungs- und Sicherungsmaßnahmen festlegen.
- Geotechnisches Gutachten sowie Stützungs- und Sicherungsmaßnahmen dem Arbeitsinspektorat spätestens zwei Wochen vor Arbeitsbeginn vorlegen.
- Ermittlungen:
- Geologie,
- Wasserverhältnisse,
- eventuell vorhandene frühere Baumaßnahmen oder Einbauten,
- eventuelle Kontaminationen,
- eventuell auftretende brandgefährliche Gase (Methan),
- Überdeckung, oberirdische Bebauung.
Sicherheitsmaßnahmen
- Flucht- und Rettungsplan erstellen:
- Maßnahmen zur Warnung der Arbeitnehmer,
- Flucht- und Rettungswege und -zufahrten,
- Geräte (Rettungstrage, Bergegeräte) und Fahrzeuge für Rettung und Brandbekämpfung,
- ab 2 km Tunnellänge: Fahrzeug zur Bergung muss ständig bereitstehen,
- Notfallregeln (z. B. Einsatz der Selbstretter).
- Verständigung (Telefon) zwischen Arbeitsplätzen unter Tage und ober Tage:
- unter Tage entweder Anschluss an öffentliches Fernsprechnetz oder über Tage dauernd besetzte Stelle,
- Sprechstellen in max. 1 km Abstand,
- entsprechende Kennzeichnung,
- Notrufnummern angeben.
- Untertagebauarbeiten dürfen nur von mindestens zwei mit den Arbeiten vertrauten, körperlich und fachlich geeigneten, besonders unterwiesenen Arbeitnehmern durchgeführt werden.
- Elektrische Anlagen und Betriebsmittel für feuchte und nasse Räume.
D 8.1
Maschineneinsatz und Transport
- Als Verbrennungsmotoren sind nur schadstoffarme Dieselmotoren zugelassen.
- Motoren sind regelmäßig zu überprüfen, zu warten und mit Dieselpartikelfiltern auszurüsten.
- Anbau von Schutzdächern bei Geräten, die im noch nicht gesicherten Tunnelbereich arbeiten.
- Bei Spritzbetonarbeiten sind
- die Staubentwicklung,
- der Einsatz alkalihaltiger Beschleuniger und
- die Düsenführung von Hand zu minimieren.
- Maßnahmen zur Staubreduzierung treffen.
- Die Staubgrenzwerte sind einzuhalten.
Bei gleisloser Förderung
- Rückwärtsfahren vermeiden bzw. auf ein Minimum reduzieren.
- Im Einzelfall Rückfahrwege kurz halten.
- Technische Lösungen zur Rückfahrtkontrolle einsetzen (z. B. Rückraumüberwachung und Wendesitze).
- Bei Sichteinschränkung sind Einweiser erforderlich.
- Rückwärtsfahren ohne Einweiser nur erlaubt, wenn solche Strecken befahren werden, die nicht auch als Gehwege dienen, und wenn beim Rückwärtsfahren zwangsläufig eine orange Drehleuchte zugeschaltet wird.
Verkehrswege
- Verkehrswege für Personen und Fahrzeuge möglichst trennen.
- Ladebereiche und Verkehrswege für Fahrzeuge von Fußgängern freihalten.
- Ausreichend Personentransportfahrzeuge vorsehen.
- Gehwege in Tunneln mindestens 1,0 m breit und 2,0 m hoch anlegen und in geeigneter Weise abgrenzen. Bei Gleisbetrieb ist eine Breite von 50 cm zulässig.
- Können diese Verkehrswege aus bautechnischen Gründen nicht eingehalten werden: Regelung des Verkehrs (Ampel usw.).
- Flucht- und Rettungswege kennzeichnen und freihalten.
D 8.2
Bewetterung
- Die zulässigen Konzentrationen von gefährlichen Arbeitsstoffen in der Atemluft dürfen nicht überschritten werden.
- Es darf keine explosionsfähige Konzentration von Gasen (Methan) entstehen.
- Tägliche Messung auf Methan, Sauerstoff, Kohlenmonoxid und Stickstoffdioxid, bei Sprengvortrieb nach jedem Abschlag.
- Lutte nahe an Ortsbrust führen. Wöchentlich auf Dichtheit prüfen. Beschädigte Lutten sofort instand setzen.
Beleuchtung
- Für ausreichende Beleuchtung und Notbeleuchtung für alle Arbeitsplätze, Verkehrs- und Fluchtwege sorgen.
- Leuchten fortlaufend warten und reinigen.
- Offenes Licht ist unzulässig.
- Beleuchtung vor mechanischen Beschädigungen geschützt anbringen.
Persönliche Schutzausrüstung bei Arbeiten im Tunnel
- Schutzhelm.
- Sicherheitsschuhe S3, Sicherheitsstiefel S5.
- Zweckmäßige Schutzkleidung (Overall mit reflektierenden Streifen).
- Gehörschutz.
- Eventuell Atemschutz, mindestens P2.
- Elektrische Tunnelleuchte.
- Ab 500 m Tunnellänge:
- Atemschutzgeräte zur Selbstrettung für jede Person im Tunnel bereitstellen (entsprechend Rettungsplan).
- Handhabung einüben.
D 8.3
Spritzbetonarbeiten
- Möglichst Spritzbetonmanipulatoren einsetzen.
- Nur eingewiesenes Personal für einen staubarmen Spritzbetonauftrag einsetzen.
- Zielsetzung: Reduzierung des Spritzbetonrückpralls durch die richtige Entfernung der Spritzdüse zur Auftragsfläche und durch optimale Auftragswinkel des Spritzgutes.
- Minimierung des Staubanfalls.
Der Düsenführer
- Aufenthalt des Düsenführers außerhalb der ungesicherten Ortsbrust.
- Zweiter Arbeitnehmer im Sichtbereich zum Düsenführer.
- Sichere Standfläche des Düsenführers.
Schutzmaßnahmen
- Sicherheitshinweise des Maschinenherstellers beachten.
- Sicherheitsdatenblätter für die Beschleunigungsmittel beachten.
- Bei manuellem Auftrag und großem Querschnitt Hebebühne benutzen.
- Bewetterung bis zum Spritzbereich führen.
- Regelmäßige Staubmessungen zur Kontrolle der Einhaltung des Staubgrenzwertes veranlassen.
- Bei Rückwärtsfahrt des Fahrmischers Gefahrenbereich zum Aufgabetrichter der Spritzbetonmaschine nicht betreten.
- Für gute Beleuchtung sorgen.
D 8.4
Persönliche Schutzausrüstung bei Spritzbetonarbeiten
- Geschlossene Arbeitskleidung, Feuchtigkeitsschutz.
- Augenschutz (vorzugsweise integriert mit Schutzhelm).
- Geeigneter Handschutz.
- Gehörschutz.
- Atemschutz mit Partikelfilter.
Reinigung und Wartung
- Nass-Spritzen:
- Regelmäßige Wartung der Spritzdüse, des Manipulators, der Schläuche und der Spritzbetonanlage;
- Wartungs- und Reparaturarbeiten im gesicherten Bereich durchführen;
- sorgfältiger Umgang mit dem Beschleuniger beim Nachfüllen;
- Schutzbrille verwenden.
- Trocken-Spritzen:
- Vor dem Lösen von Förderleitungen die Druckluftzufuhr unterbrechen und das System drucklos machen;
- Dichtungen zeitgerecht erneuern (Staubschutz).
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