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A 1.3


Der Planungskoordinator

  • koordiniert die Umsetzung der Grundsätze der Gefahrenverhütung durch den/die Planer;
  • arbeitet einen Sicherheits- und Gesundheits- schutzplan aus;
  • stellt eine Unterlage für spätere Arbeiten zusammen;
  • achtet darauf, dass der Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan und die Unterlage vom Bauherrn bzw. Projektleiter berücksichtigt werden – durch Aufnahme der geplanten Maßnah- men in den Vertrag.

Ausführungsphase

  • Mit der Aufnahme des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans und der Unterlage in den Vertrag werden die ausführenden Unternehmen verpflichtet, den Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan und die Unterlage in die Praxis umzusetzen.
  • Spätestens zum Zeitpunkt der ersten Auftragsvergabe wird vom Bauherrn bzw. vom Projektleiter auch der Baustellenkoordinator bestellt.
  • Das Erfüllen der Hinweispflicht ist zu dokumentieren und diese Dokumente sind aufzubewahren.

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