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B 2.3


Inhalte der Unterweisung

  • Arbeitskleidung, Persönliche Schutzausrüstung:
    • Nur eng anliegende Arbeitskleidung, keine Ringe, Ketten oder Schmuck tragen. Sicherheitsschuhe tragen.
    • An stationären Maschinen mit rotierenden Teilen und Maschinen mit Fang- oder Einzugsgefahr (z. B. Baukreissäge, ...) dürfen keine Handschuhe getragen werden.
    • Schutzbrille verwenden bei Arbeiten mit sprödem Material (z. B. Schleifbock) oder beim Bohren über Kopf.
  • Lagerung von Werkstoffen:
    • Tragkraft der Regale beachten.
    • Transport- und Verkehrswege freihalten.
    • Senkrechte Lagerungen vermeiden oder Werkstoffe gegen Umfallen sichern.
    • Abfallstücke in die vorgesehenen Sammelboxen werfen.
    • Ordnung und Sauberkeit am Arbeitsplatz.
  • Lagerung von gefährlichen Arbeitsstoffen:
    • Gefährliche Arbeitsstoffe an den dafür vorgesehenen Lagerstellen unterbringen. Ätzende Flüssigkeiten nicht über Augenhöhe lagern.
    • Alle Behälter so kennzeichnen, dass Inhalt und Gefahren klar erkennbar sind.
    • Gebinde müssen nach der Entnahme sofort wieder verschlossen werden.
    • Verschüttete Chemikalien sofort fachgerecht entfernen.
  • Arbeit mit Handwerkzeugen:
    • Werkstück nach Möglichkeit immer einspannen.
    • Nur gut geschärftes, einwandfreies und geeignetes Handwerkzeug verwenden.
    • Werkzeuge in den Werkzeuggurt stecken oder im Werkzeugkasten ablegen.
  • Arbeit mit Handmaschinen:
    • Anschluss vor Beschädigung schützen, eventuell über Schulter legen.
    • Kleine Werkstücke immer einspannen, Maschine mit beiden Händen führen.
    • In Räumen Absaugung anschließen.
    • Beschäftigungsverbote für Jugendliche und Lehrlinge beachten! Spezifische Unterweisungen der einzelnen Maschinen durchführen.
    • Erforderliche persönliche Schutzausrüstung festlegen.
  • Handkreissäge: Abstand des Spaltkeils max. 5 mm von Sägeblatt. Richtige Auflage von Pfosten, Brettern oder Platten verhindert das Klemmen.
  • Stichsäge: Sägeblätter entsprechend dem Material auswählen.
  • Handhobelmaschine: Spanabnahme einstellen (max. 3 mm), Vorsicht beim Ablegen der Maschine.
  • Handoberfräse: Immer im Gegenlauf (gegen die Fräselaufrichtung) arbeiten.
  • Handbohrmaschine: Werkstück einspannen, nicht gegenhalten.
  • Arbeit mit stationären Maschinen:
    • Erforderliche persönliche Schutzausrüstung festlegen!
    • Richtige Handhaltung: Finger geschlossen, flach aufliegende Handfläche.
    • Richtige Arbeitsstellung: sicherer Stand, rutschfeste Unterlage, leichte Schrittstellung.
    • In Räumen Absaugung anschließen und einschalten!
    • Beschäftigungsverbote für Jugendliche und Lehrlinge beachten! Spezifische Unterweisungen für einzelne Maschinen durchführen.
  • Transportgeräte/Transporthilfen:
    • Stapler und Kran dürfen nur von ausgebildeten und beauftragten Personen bedient werden.
    • Hubwagen dürfen nur gezogen werden (nicht als Tretroller verwenden!)
    • Deichselgeführte Stapler nicht zum Personentransport verwenden.
    • Auf tragfähige Fahrbahn/Untergründe achten.
  • Sonstige Gefahren:
    • Chemische Arbeitsstoffe: Sicherheitsdatenblatt beachten, persönliche Schutzausrüstung verwenden. Bei Augenkontakt sofort mit viel reinem Wasser abspülen und Arzt aufsuchen. Mit gefährlichen Arbeitsstoffen verunreinigte Kleidung darf nicht getragen werden. Lösungsmittel und Lackverdünnungen dürfen nicht zum Reinigen der Hände verwendet werden.
    • Elektrische Gefahren: Beschädigte Elektrogeräte, Kabel usw. dürfen nur vom Elektrofachmann repariert werden.
    • Brand-/Explosionsgefahr: keine Arbeiten mit offenem Feuer oder Funkenflug (z. B. Winkelschleifer) in verstaubten Räumen. Lötgerät, Heißluftföhn und Schmelzkleberpistolen nur auf unbrennbare Unterlagen legen, bei Betriebsschluss unbedingt Netzstecker ziehen. Elektromotoren und Antriebe müssen von Ablagerungen (Staub, Spänen, …) freigehalten werden.
    • Staub: Verstaubte Flächen nicht abblasen, sondern absaugen. Absaugung immer einschalten.
    • Stromausfall: Maschine ausschalten, um sie vor unkontrolliertem Wiederanlaufen zu sichern.
    • Heben und Tragen von Lasten: Transporthilfen verwenden. Bei schweren und unhandlichen Werkstücken mehrere Personen einsetzen. Richtiges Heben und Tragen erfolgt mit gebeugten Knien und gestrecktem Rücken.
    • Unfall
      • Erste Hilfe leisten: Position des Erste-Hilfe-Kastens, Ersthelfer, Unfallmerkblatt;
      • Verständigung der notwendigen Hilfskräfte;
      • bei allen Unfällen und Beinahe-Unfällen die Aufsichtsperson verständigen.

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