B 6.3
Im Schadensfall (Beschädigung einer Leitung)
- Arbeit an dieser Stelle sofort einstellen.
- Gefahrenbereich absperren.
- Passanten, Hausbewohner warnen und fernhalten.
- Ausmaß und Art der Beschädigung feststellen.
- Leitungseigentümer und Instandsetzungstrupp verständigen.
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