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B 6.3


Im Schadensfall (Beschädigung einer Leitung)

  • Arbeit an dieser Stelle sofort einstellen.
  • Gefahrenbereich absperren.
  • Passanten, Hausbewohner warnen und fernhalten.
  • Ausmaß und Art der Beschädigung feststellen.
  • Leitungseigentümer und Instandsetzungstrupp verständigen.


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