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B 8


Baustellenverkehr

Allgemeines

  • Baustellenverkehr umfasst alle Fahrbewegungen von Fahrzeugen und Geräten im Bereich der Baustelle.
  • Gefährdungen bestehen immer dann, wenn
    • Rückwärtsfahrten durchgeführt werden,
    • sich Fußwege und Fahrwege kreuzen,
    • Verkehrswege gleichzeitig als Fuß- und Fahrwege benützt werden.

Sicherheitsanforderungen

  • Die vorhandenen Flächen bereits im Planungsstadium eindeutig ausweisen als
    • Arbeitsflächen,
    • Lagerflächen,
    • Verkehrswege.
  • Gefahrenbereiche von Maschinen dabei berücksichtigen.
  • Die Bereiche nach Möglichkeit
    • kennzeichnen,
    • gegeneinander absichern.
  • Verkehrswege nach Möglichkeit festlegen. Sie müssen sicher befahrbar und begehbar sein.
  • Fahrwege und Fußwege möglichst trennen.
  • Bei größeren Baustellen sollte für Verkehrswege eine Fahrordnung aufgestellt werden. Sie sollte Angaben enthalten über
    • Fahrspuren,
    • Ladestellen,
    • Einbahnverkehr,
    • Wendemöglichkeiten,
    • Geschwindigkeitsbegrenzungen,
    • besondere Gefahrenstellen.
  • Sicherheitsabstände einhalten.
  • Vorsicht im Gefahrenbereich von Maschinen.
  • Rückwärtsfahren nach Möglichkeit vermeiden.

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