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B 9.1


Sanitäre Anlagen

  • Besonders wichtig für die Gesundheit auf der Baustelle ist der einwandfreie, saubere Zustand der sanitären Anlagen.
  • Deshalb Toilette und Waschräume täglich reinigen.

Toiletten

  • Jede Baustelle benötigt mindestens eine verschließbare Toilette mit entsprechender Ausstattung (Toilettenpapier, Kleiderhaken, Papierhalter).
  • In unmittelbarer Nähe der Toilette oder im Vorraum muss eine Waschgelegenheit vorhanden sein.
  • Für je 20 Mann muss mindestens eine Toilette zur Verfügung stehen.
  • Ab 15 Arbeitnehmern: Je 15 Mann muss mindestens ein Pissstand zur Verfügung stehen.

Waschgelegenheit

  • Auf jeder Baustelle muss eine Waschgelegenheit vorhanden sein.
  • Für je fünf Arbeitnehmer muss ein Waschplatz oder ein Waschgefäß vorhanden sein.
  • Dazu gehören geeignete, hautschonende Reinigungsmittel und Einmalhandtücher.
  • Bei mehr als zehn Arbeitnehmern, länger als zwei Wochen auf der Baustelle, sind Waschräume erforderlich mit:
    • mind. 21 °C Raumtemperatur,
    • eine Waschstelle für je fünf Mann,
    • eine Duschstelle für je 20 Mann,
    • fließendem Kalt- und Warmwasser.
  • Ausnahme für Waschräume: Baustellen, deren Personal sich täglich in den Waschräumen des Betriebes oder in der Unterkunft reinigen kann (maximal 30 Minuten zu Fuß oder Firmenfahrgelegenheit).

Trinkwasser

  • Auf jeder Baustelle sind den Arbeitnehmern kühles Trinkwasser oder andere alkoholfreie Getränke zur Verfügung zu stellen.

 Vorschriften und Regeln


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