B 9.1
Sanitäre Anlagen
- Besonders wichtig für die Gesundheit auf der Baustelle ist der einwandfreie, saubere Zustand der sanitären Anlagen.
- Deshalb Toilette und Waschräume täglich reinigen.
Toiletten
- Jede Baustelle benötigt mindestens eine verschließbare Toilette mit entsprechender Ausstattung (Toilettenpapier, Kleiderhaken, Papierhalter).
- In unmittelbarer Nähe der Toilette oder im Vorraum muss eine Waschgelegenheit vorhanden sein.
- Für je 20 Mann muss mindestens eine Toilette zur Verfügung stehen.
- Ab 15 Arbeitnehmern: Je 15 Mann muss mindestens ein Pissstand zur Verfügung stehen.
Waschgelegenheit
- Auf jeder Baustelle muss eine Waschgelegenheit vorhanden sein.
- Für je fünf Arbeitnehmer muss ein Waschplatz oder ein Waschgefäß vorhanden sein.
- Dazu gehören geeignete, hautschonende Reinigungsmittel und Einmalhandtücher.
- Bei mehr als zehn Arbeitnehmern, länger als zwei Wochen auf der Baustelle, sind Waschräume erforderlich mit:
- mind. 21 °C Raumtemperatur,
- eine Waschstelle für je fünf Mann,
- eine Duschstelle für je 20 Mann,
- fließendem Kalt- und Warmwasser.
- Ausnahme für Waschräume: Baustellen, deren Personal sich täglich in den Waschräumen des Betriebes oder in der Unterkunft reinigen kann (maximal 30 Minuten zu Fuß oder Firmenfahrgelegenheit).
Trinkwasser
- Auf jeder Baustelle sind den Arbeitnehmern kühles Trinkwasser oder andere alkoholfreie Getränke zur Verfügung zu stellen.
Copyright 2025 | Bundesinnung Bau | Wirtschaftskammer Österreich