B 9
Aufenthaltsräume und Sanitäreinrichtungen
Allgemeines (bei der Planungskoordination festlegen)
- Aufenthaltsräume, Waschgelegenheit und Toilette sind Hauptbestandteil jeder Baustelleneinrichtung.
- Die Beschäftigten müssen im Aufenthaltsraum eine Gelegenheit haben, ihre Speisen und Getränke zu erwärmen und zu kühlen (Heizplatte, Kühlschrank).
- Diese Ausstattung ist Pflicht, wenn voraussichtlich mehr als fünf Arbeitnehmer länger als eine Woche tätig sind.
Aufenthaltsräume
- Aufenthaltsräume müssen gegen Witterungseinflüsse Schutz bieten, ausreichend lüft- und beleuchtbar eingerichtet sein und während der kalten Jahreszeit so beheizt werden, dass eine Raumtemperatur von mindestens 21 °C erreicht wird.
- Während der kalten Jahreszeit muss die ins Freie führende Tür des Aufenthaltsraums mit einem Windfang ausgestattet sein.
- Raumhöhe: Die lichte Mindesthöhe bei Bauwagen beträgt 2,3 m (Scheitelhöhe), bei Containern 2,2 m.
- Flächenbedarf: Für jeden Arbeitnehmer muss nach Abzug der Fläche für notwendige Einrichtungen wie Tische, Bänke, Stühle, Windfang, Ofen, Schränke u. Ä. eine freie Bodenfläche
- von mindestens 0,75 m²,
- bei Raumhöhen unter 2,3 m von mindestens 1 m²
vorhanden sein.
- Erfordernisse pro Person:
- 1 Sitzgelegenheit;
- 1 Tischanteil, Mindestmaße: Breite = 60 cm, Tiefe = 30 cm;
- 1 Kasten, Mindestmaße: Breite = 50 cm, Tiefe = 50 cm, Höhe = 180 cm;
- Straßen- und Arbeitskleidung müssen getrennt untergebracht werden können.
- Für das Trocknen nasser Arbeits- und Schutzkleidung muss ein gesonderter Raum oder im Aufenthaltsraum eine geeignete Einrichtung (z. B. ein Trockenschrank) mit Be- und Entlüftung vorhanden sein.
- Nichtraucher sind in Aufenthaltsräumen durch technische oder organisatorische Maßnahmen vor den Einwirkungen von Tabakrauch zu schützen.
Brandschutz
- Empfehlung:
- Bereitstellung eines geeigneten Feuerlöschers;
- abgedeckter Abfallbehälter aus schwer entflammbarem Material.
B 9.1
Sanitäre Anlagen
- Besonders wichtig für die Gesundheit auf der Baustelle ist der einwandfreie, saubere Zustand der sanitären Anlagen.
- Deshalb Toilette und Waschräume täglich reinigen.
Toiletten
- Jede Baustelle benötigt mindestens eine verschließbare Toilette mit entsprechender Ausstattung (Toilettenpapier, Kleiderhaken, Papierhalter).
- In unmittelbarer Nähe der Toilette oder im Vorraum muss eine Waschgelegenheit vorhanden sein.
- Für je 20 Mann muss mindestens eine Toilette zur Verfügung stehen.
- Ab 15 Arbeitnehmern: Je 15 Mann muss mindestens ein Pissstand zur Verfügung stehen.
Waschgelegenheit
- Auf jeder Baustelle muss eine Waschgelegenheit vorhanden sein.
- Für je fünf Arbeitnehmer muss ein Waschplatz oder ein Waschgefäß vorhanden sein.
- Dazu gehören geeignete, hautschonende Reinigungsmittel und Einmalhandtücher.
- Bei mehr als zehn Arbeitnehmern, länger als zwei Wochen auf der Baustelle, sind Waschräume erforderlich mit:
- mind. 21 °C Raumtemperatur,
- eine Waschstelle für je fünf Mann,
- eine Duschstelle für je 20 Mann,
- fließendem Kalt- und Warmwasser.
- Ausnahme für Waschräume: Baustellen, deren Personal sich täglich in den Waschräumen des Betriebes oder in der Unterkunft reinigen kann (maximal 30 Minuten zu Fuß oder Firmenfahrgelegenheit).
Trinkwasser
- Auf jeder Baustelle sind den Arbeitnehmern kühles Trinkwasser oder andere alkoholfreie Getränke zur Verfügung zu stellen.
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