B 11
Brandschutz
Allgemeines
- Brände lösen oft schwere Unfälle und große Sachschäden aus.
- Schnelles und richtiges Handeln verringert erhebliche Verletzungen und Sachschäden.
- An brandgefährdeten Arbeitsplätzen ist Rauchen und die Verwendung von offenem Feuer und Licht verboten. Durch deutlich sichtbare und dauerhafte Anschläge ist auf diese Verbote hinzuweisen.
- Heißarbeiten sowie funkenbildende Arbeiten sind nur zulässig, wenn geeignete Maßnahmen getroffen wurden, durch die das Entstehen eines Brandes verhindert wird.
- Leicht brennbare Materialien dürfen auf Arbeitsplätzen nur in solchen Mengen vorhanden sein, um das Entstehen eines Brandherdes oder das rasche Ausbreiten eines Brandes zu verhindern.
- Flucht- und Verkehrswege müssen im Brandfall sicher benutzbar sein.
Brandklassen
Empfohlene Ausrüstung der Baustelle mit Handfeuerlöschern
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