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B 11


Brandschutz

Allgemeines

  • Brände lösen oft schwere Unfälle und große Sachschäden aus.
  • Schnelles und richtiges Handeln verringert erhebliche Verletzungen und Sachschäden.
  • An brandgefährdeten Arbeitsplätzen ist Rauchen und die Verwendung von offenem Feuer und Licht verboten. Durch deutlich sichtbare und dauerhafte Anschläge ist auf diese Verbote hinzuweisen.
  • Heißarbeiten sowie funkenbildende Arbeiten sind nur zulässig, wenn geeignete Maßnahmen getroffen wurden, durch die das Entstehen eines Brandes verhindert wird.
  • Leicht brennbare Materialien dürfen auf Arbeitsplätzen nur in solchen Mengen vorhanden sein, um das Entstehen eines Brandherdes oder das rasche Ausbreiten eines Brandes zu verhindern.
  • Flucht- und Verkehrswege müssen im Brandfall sicher benutzbar sein.

Brandklassen

Empfohlene Ausrüstung der Baustelle mit Handfeuerlöschern



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