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B 11.1


BRANDVERHÜTUNG

Vor Arbeitsbeginn

  • Erforderlichenfalls Brandschutzordnung aufstellen und das Verhalten im Brandfall regeln, z. B. Standorte der Feuerlöscher, Sammelplätze festlegen.
  • Kontrolle der Arbeitsmittel auf einwandfreie Funktion.
  • Gefahrenbereiche absperren, auf Zündquellen achten, ggf. Brandwache stellen.
  • Brennbare Stoffe immer getrennt von Gasflaschen oder Druckbehältern lagern.
  • Brennbare und brandfördernde Gase getrennt lagern.
  • Verschließen aller Behältnisse mit brennbaren Flüssigkeiten.
  • Löschmittel: Sand, Wasser, Löschdecke, Feuerlöscher (tragbar).
  • Gefährdete Bauteile sind unmittelbar vor Beginn der Arbeiten mit Wasser zu befeuchten oder mit nassem Sand bzw. gleichwertigen Materialien abzudecken.
  • Hinweisschilder zu Feuerlöscheinrichtungen anbringen. Diese einsatzbereit und frei zugänglich halten.
  • Möglichst nur Feuerlöscher eines Typs und Herstellers verwenden.
  • Feuerlöscher an gut sichtbarer und leicht zugänglicher Stelle anbringen, regelmäßig prüfen und warten lassen (längstens alle zwei Jahre).
  • Mitarbeiter in der Handhabung der Feuerlöscher unterweisen.
  • Müssen Feuer- und Heißarbeiten direkt an Behältnissen, Rohren oder Kanälen durchgeführt werden, sind brennbare Stoffe zu entfernen und eine entsprechende Reinigung ist vorzunehmen.
  • Bei Vorhandensein von automatischer Meldeanlage: Abschalten im Bereich der Arbeitsstelle.
  • Bei großen Baustellen Kontaktaufnahme mit dem örtlichen Feuerwehrkommando und ggf. Brandschutz- und Einsatzübungen durchführen, Einsatztreffpunkte festlegen und Einweiser für Einsatzkräfte bestimmen.

Während der Arbeit

  • Überwachung aller gefährdeten Bereiche durch den Ausführenden und die Kontrollorgane, insbesondere Überwachung der Flammen, des Funkenwurfes, des Wärmeflusses durch erhitzte Materialien.
  • Wiederholtes Kühlen und Befeuchten gefährdeter Bauteile mit Wasser.
  • Beseitigung anfallender Elektrodenstummel in nicht brennbare Behälter oder Wasserkübel.

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