B 11.1
Vor Arbeitsbeginn
- Erforderlichenfalls Brandschutzordnung aufstellen und das Verhalten im Brandfall regeln, z. B. Standorte der Feuerlöscher, Sammelplätze festlegen.
- Kontrolle der Arbeitsmittel auf einwandfreie Funktion.
- Gefahrenbereiche absperren, auf Zündquellen achten, ggf. Brandwache stellen.
- Brennbare Stoffe immer getrennt von Gasflaschen oder Druckbehältern lagern.
- Brennbare und brandfördernde Gase getrennt lagern.
- Verschließen aller Behältnisse mit brennbaren Flüssigkeiten.
- Löschmittel: Sand, Wasser, Löschdecke, Feuerlöscher (tragbar).
- Gefährdete Bauteile sind unmittelbar vor Beginn der Arbeiten mit Wasser zu befeuchten oder mit nassem Sand bzw. gleichwertigen Materialien abzudecken.
- Hinweisschilder zu Feuerlöscheinrichtungen anbringen. Diese einsatzbereit und frei zugänglich halten.
- Möglichst nur Feuerlöscher eines Typs und Herstellers verwenden.
- Feuerlöscher an gut sichtbarer und leicht zugänglicher Stelle anbringen, regelmäßig prüfen und warten lassen (längstens alle zwei Jahre).
- Mitarbeiter in der Handhabung der Feuerlöscher unterweisen.
- Müssen Feuer- und Heißarbeiten direkt an Behältnissen, Rohren oder Kanälen durchgeführt werden, sind brennbare Stoffe zu entfernen und eine entsprechende Reinigung ist vorzunehmen.
- Bei Vorhandensein von automatischer Meldeanlage: Abschalten im Bereich der Arbeitsstelle.
- Bei großen Baustellen Kontaktaufnahme mit dem örtlichen Feuerwehrkommando und ggf. Brandschutz- und Einsatzübungen durchführen, Einsatztreffpunkte festlegen und Einweiser für Einsatzkräfte bestimmen.
Während der Arbeit
- Überwachung aller gefährdeten Bereiche durch den Ausführenden und die Kontrollorgane, insbesondere Überwachung der Flammen, des Funkenwurfes, des Wärmeflusses durch erhitzte Materialien.
- Wiederholtes Kühlen und Befeuchten gefährdeter Bauteile mit Wasser.
- Beseitigung anfallender Elektrodenstummel in nicht brennbare Behälter oder Wasserkübel.
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