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B 11.2


Nach Beendigung der Arbeit

  • Nochmaliges Kühlen erhitzter Bauteile mit Wasser.
  • Gesamten Gefahrenbereich einschließlich daneben, darüber und/oder darunter liegenden Räumen, Schächten und anderen Hohlräumen gründlich auf Glimmstellen, Schwellgeruch und Rauchbildung kontrollieren.
  • Wiedereinschaltung der Brandmeldeanlage.

Brandverhütung im Altbestand

  • Bei brandgefährlichen Tätigkeiten müssen das Arbeitsverfahren, das Arbeitsumfeld sowie sonstige relevante Rahmenbedingungen berücksichtigt werden.
  • Alte Holzteile sind leicht entzündbar.
  • Durch Flämm- oder Lötarbeiten kann es zu Großbränden mit erheblichen Sach- oder Personenschäden kommen.
  • Flämmarbeiten, Schweißen und Hartlöten in oder an Holzkonstruktionen sind nur zulässig, wenn eine in der Brandbekämpfung besonders unterwiesene Mannschaft vor Ort ist.
  • Die Mittel der ersten Löschhilfe (Feuerlöscher, Löschsand, Wasserschlauch) sind bereitzustellen und bei Bedarf einzusetzen.
  • Während der Arbeiten ist das Holz laufend auf Brandspuren/Entstehungsbrände zu prüfen.
  • Brände entstehen oft erst Stunden nach Abschluss der Arbeiten.
  • Nach Abschluss der Arbeiten ist eine Brandwache einzuteilen.

Holztreppen bei Baustellencontainern

  • Bis zum Erreichen eines Stiegenabganges maximale Fluchtwegslänge von 20 m auf der Holzkonstruktion (= Reihe mit acht Containern á 2,5 m); über 20 m Fluchtwegslänge (ab dem neunten Container): zusätzlicher Stiegenabgang entgegengesetzt angeordnet erforderlich.
  • Keine Brandlasten, wie z. B. Treibstoffe, Papier, Schalöle usw., unter Holztreppen lagern.
  • Containerbauwerk (Containerburg): Fluchtweg muss nach 40 m im Freien bzw. im gesicherten Freibereich enden. Der Fluchtweg beginnt jeweils bei der Containertür.
  • Ausreichende Anzahl an Feuerlöschhilfen bereitstellen.

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