B 11.2
Nach Beendigung der Arbeit
- Nochmaliges Kühlen erhitzter Bauteile mit Wasser.
- Gesamten Gefahrenbereich einschließlich daneben, darüber und/oder darunter liegenden Räumen, Schächten und anderen Hohlräumen gründlich auf Glimmstellen, Schwellgeruch und Rauchbildung kontrollieren.
- Wiedereinschaltung der Brandmeldeanlage.
Brandverhütung im Altbestand
- Bei brandgefährlichen Tätigkeiten müssen das Arbeitsverfahren, das Arbeitsumfeld sowie sonstige relevante Rahmenbedingungen berücksichtigt werden.
- Alte Holzteile sind leicht entzündbar.
- Durch Flämm- oder Lötarbeiten kann es zu Großbränden mit erheblichen Sach- oder Personenschäden kommen.
- Flämmarbeiten, Schweißen und Hartlöten in oder an Holzkonstruktionen sind nur zulässig, wenn eine in der Brandbekämpfung besonders unterwiesene Mannschaft vor Ort ist.
- Die Mittel der ersten Löschhilfe (Feuerlöscher, Löschsand, Wasserschlauch) sind bereitzustellen und bei Bedarf einzusetzen.
- Während der Arbeiten ist das Holz laufend auf Brandspuren/Entstehungsbrände zu prüfen.
- Brände entstehen oft erst Stunden nach Abschluss der Arbeiten.
- Nach Abschluss der Arbeiten ist eine Brandwache einzuteilen.
Holztreppen bei Baustellencontainern
- Bis zum Erreichen eines Stiegenabganges maximale Fluchtwegslänge von 20 m auf der Holzkonstruktion (= Reihe mit acht Containern á 2,5 m); über 20 m Fluchtwegslänge (ab dem neunten Container): zusätzlicher Stiegenabgang entgegengesetzt angeordnet erforderlich.
- Keine Brandlasten, wie z. B. Treibstoffe, Papier, Schalöle usw., unter Holztreppen lagern.
- Containerbauwerk (Containerburg): Fluchtweg muss nach 40 m im Freien bzw. im gesicherten Freibereich enden. Der Fluchtweg beginnt jeweils bei der Containertür.
- Ausreichende Anzahl an Feuerlöschhilfen bereitstellen.
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