B 17.1
Leitungen
- Leitungen dienen als Verbindung zwischen Druckgasbehälter und Verbrauchseinrichtung.
- Verbindungen zwischen stationären Anlageteilen sollten möglichst aus fest verlegten Rohren hergestellt sein.
- Auf Baustellen kommen hauptsächlich Schlauchleitungen zur Anwendung, diese sind
- orange gefärbt,
- mit Stempelmarkierungen versehen, welche u. a. die Druckklasse wiedergeben.
- Es dürfen nur für Flüssiggas geeignete und gekennzeichnete Schläuche verwendet werden (wenigstens Druckklasse 6 für besondere mechanische Beanspruchung, besser Druckklasse 30).
Schlauchbruchsicherung
- Die Schlauchbruchsicherung schaltet die Gaszufuhr zur Verbrauchseinrichtung bei größeren Schlauchbeschädigungen ab.
- Sie ist bei Schlauchlängen ab 40 cm grundsätzlich zu verwenden.
- Anschlusswert der Verbrauchseinrichtung und Durchlassmenge der Schlauchbruchsicherung müssen aufeinander abgestimmt sein.
Leckgassicherung
- Leckgassicherungen müssen immer dann eingesetzt werden, wenn Verbrauchsanlagen unter Erdgleiche (z. B. Leitungsgräben, Keller, Schächte usw.) betrieben werden.
- Damit Leckgassicherungen funktionssicher sind, muss die Schlauchverbindung aus einem doppelwandigen Schlauch bestehen.
Verbrauchseinrichtungen
- Verbrauchseinrichtungen mit einem Anschlusswert > 0,5 kg/h müssen über einen Flammenwächter (schaltet die Gaszufuhr beim Erlöschen der Flamme aus) verfügen.
Ausnahme: Tätigkeiten, die ein ständiges Überwachen der Flamme erfordern, z. B. Flammgeräte, Handbrenner.
- Beim Betrieb von Flämm- und Schmelzgeräten sind Feuerlöscheinrichtungen bereitzuhalten.
- Bei Arbeiten in geschlossenen Räumen ist für eine ausreichende Lüftung zu sorgen.
- Zum Arbeitsende oder bei längeren Arbeitsunterbrechungen ist die Gaszufuhr zu Verbrauchseinrichtungen zu unterbrechen.
- Zum Transport Flaschenventile schließen, Ventilkappe und, falls vorgesehen, Schutzhaube aufschrauben.
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