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B 17.1


Leitungen

  • Leitungen dienen als Verbindung zwischen Druckgasbehälter und Verbrauchseinrichtung.
  • Verbindungen zwischen stationären Anlageteilen sollten möglichst aus fest verlegten Rohren hergestellt sein.
  • Auf Baustellen kommen hauptsächlich Schlauchleitungen zur Anwendung, diese sind
    • orange gefärbt,
    • mit Stempelmarkierungen versehen, welche u. a. die Druckklasse wiedergeben.
  • Es dürfen nur für Flüssiggas geeignete und gekennzeichnete Schläuche verwendet werden (wenigstens Druckklasse 6 für besondere mechanische Beanspruchung, besser Druckklasse 30).

Schlauchbruchsicherung

  • Die Schlauchbruchsicherung schaltet die Gaszufuhr zur Verbrauchseinrichtung bei größeren Schlauchbeschädigungen ab.
  • Sie ist bei Schlauchlängen ab 40 cm grundsätzlich zu verwenden.
  • Anschlusswert der Verbrauchseinrichtung und Durchlassmenge der Schlauchbruchsicherung müssen aufeinander abgestimmt sein.

Leckgassicherung

  • Leckgassicherungen müssen immer dann eingesetzt werden, wenn Verbrauchsanlagen unter Erdgleiche (z. B. Leitungsgräben, Keller, Schächte usw.) betrieben werden.
  • Damit Leckgassicherungen funktionssicher sind, muss die Schlauchverbindung aus einem doppelwandigen Schlauch bestehen.

Verbrauchseinrichtungen

  • Verbrauchseinrichtungen mit einem Anschlusswert > 0,5 kg/h müssen über einen Flammenwächter (schaltet die Gaszufuhr beim Erlöschen der Flamme aus) verfügen.
    Ausnahme: Tätigkeiten, die ein ständiges Überwachen der Flamme erfordern, z. B. Flammgeräte, Handbrenner.
  • Beim Betrieb von Flämm- und Schmelzgeräten sind Feuerlöscheinrichtungen bereitzuhalten.
  • Bei Arbeiten in geschlossenen Räumen ist für eine ausreichende Lüftung zu sorgen.
  • Zum Arbeitsende oder bei längeren Arbeitsunterbrechungen ist die Gaszufuhr zu Verbrauchseinrichtungen zu unterbrechen.
  • Zum Transport Flaschenventile schließen, Ventilkappe und, falls vorgesehen, Schutzhaube aufschrauben.

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