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B 17.2


Flüssiggasflaschen im Baubetrieb

  • Flüssiggasflaschen nur stehend aufbewahren und betreiben.
  • Flasche schützen gegen
    • Umstoßen, Umfallen, Abstürzen,
    • mechanische Beschädigung,
    • unzulässige Erwärmung.
  • Flüssiggasflaschen fachgerecht lagern (niemals unter Erdgleiche).
  • Bei Undichtheit oder anderen Störungen sofort Flaschenventil schließen, Flasche ggf. ins Freie bringen.
  • Leere Flaschen wie volle behandeln.
  • Flüssiggasanlagen regelmäßig durch Fachkundige überprüfen lassen.
  • Bei einem höheren Gasbedarf können Flüssiggasflaschen zu Flaschenbatterien zusammengeschaltet werden. Durch diese Maßnahme wird eine unzulässige Abkühlung des Behälterinhaltes durch eine zu schnelle Gasentnahme und eine damit verbundene Reifbildung an den Flaschen vermieden.
  • Bei Reifbildung Flasche nicht punktuell erwärmen.
  • Zulässige Anzahl und Größe der Flüssiggasflaschen für die vorgesehenen Einsatzbereiche beachten (siehe Tabelle).
  • Flüssiggasanlagen unter Erdgleiche nur unter genauer Beachtung der hierfür erforderlichen zusätzlichen Sicherungsmaßnahmen einsetzen.

Anschluss von Flüssiggasflaschen


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