B 23.1
Manuelle Lasthandhabung
- Unter manueller Handhabung von Lasten versteht man jede Beförderung oder das Abstützen einer Last, wie z. B. durch Heben, Absetzen, Schieben, Ziehen, Tragen oder Bewegen. Grundsätzlich sollten im Falle der Gefährdung des Bewegungs- und Stützapparates durch die manuelle Handhabung stattdessen maschinelle Hebezeuge (z. B. Krane, Handhubwagen, Rodeln, Scheibtruhen, Greifzangen etc.) eingesetzt werden.
- Der Übergang von für den menschlichen Körper ungefährlicher Lasthandhabung zur Gesundheitsgefährdung hängt von vielen Faktoren ab, wie Gewicht, Frequenz, Weg, Zeit, Körperhaltung etc.
- Die nachfolgenden Inhalte geben den Praktikern am Bau eine Hilfe zur Einschätzung und Bewertung der Gesundheitsgefährdung manueller Lasthandhabung auf Baustellen.
- Die angeführten Bewertungshilfen sind Vereinfachungen des Leitfadens „Lasthandhabungs-Beurteilungs-Tabellen (LBT)“ des Zentral-Arbeitsinspektorates.
Maßnahmen zur Senkung der Belastung
- Generell ist zu beachten:
- Berücksichtigung der persönlichen Konstitution und der Körperkräfte der Arbeitnehmer;
- gute Ausführungsbedingungen herstellen
- allgemeine Information und Unterweisung in manueller Lasthandhabung.
- Spezielle Maßnahmen zur Senkung der Belastung:
- Einsatz technischer Hebe- oder Transporthilfen (Krane, Winden, Handhubwagen, Rodeln, Scheibtruhen, Greifzangen etc.);
- wenn möglich: Auswahl von leichter handhabbaren Materialien;
- wenn möglich: für optimale Arbeitshöhe sorgen (z. B. Scherenbühne statt Gerüst);
- Aufteilen von Lasten auf mehrere Personen
- spezielle Schulungen für gesundheitsgerechte Lasthandhabung;
- Jobrotation, Tätigkeitswechsel;
- Pausen einlegen;
- ggf. andere geeignete Maßnahmen.
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