B 24.2
Gehörschutz ist notwendig
- Wenn sich Arbeitnehmer in Bereichen aufhalten müssen, in denen trotz Ausschöpfung aller möglichen Maßnahmen der Auslösewert von 80 dB(A) überschritten ist, muss vom Arbeitgeber Gehörschutz zur Verfügung gestellt werden.
- Bei Überschreitung eines Expositionsgrenzwertes muss der Gehörschutz in jedem Fall getragen werden!
Maßnahmen bei Überschreitung des Auslösewerts
- Wenn ein Auslösewert überschritten wird, sind die Beschäftigten über die Höhe der Auslöseund Expositionsgrenzwerte, über Möglichkeiten der Lärmvermeidung, über die Auswirkungen von Lärm auf die Gesundheit sowie über die korrekte Verwendung von Gehörschutz zu informieren und zu unterweisen.
- Auslösewert für gehörgefährdenden Lärm: L(A,EX,8h) = 80 dB
Regeln und Tipps für die richtige Auswahl und Verwendung von Gehörschutz:
- Je nach Einsatz richtigen Gehörschutz auswählen, z. B. Kapselgehörschutz, wenn häufiges Auf- und Abnehmen der Gehörschützer vorherzusehen ist, Gehörschutzstöpsel in staubigem oder verschmutztem Bereich.
- Gehörschutz mit geeigneten Dämmwerten wählen, Unterprotektion, aber auch Überprotektion vermeiden.
- Gehörschutzstöpsel richtig einsetzen, Einwegstöpsel nicht wieder benutzen.
- Gehörschutz in jenen Bereichen, wo er auch verwendet wird, hygienisch aufbewahren.
- Gehörschutz konsequent und dauernd verwenden, bereits ein Absetzen für kurze Zeit bei lauten Tätigkeiten kann die Schutzwirkung drastisch verringern.
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