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Gehörschutz
Allgemeines
- Lärmschwerhörigkeit ist am Bau die Berufskrankheit Nr. 1.
- Der Schutz vor Lärm ist besonders wichtig, da Lärmschwerhörigkeit unheilbar ist.
- Gehörschäden sind ab einem Lärmexpositionspegel von 80 dB(A) möglich und ab 85 dB(A) wahrscheinlich.
- Wer im Lärmbereich arbeitet, muss Gehörschutz tragen und sein Gehör regelmäßig untersuchen lassen.
- Die AUVA hat Untersuchungsmobile im Einsatz, in denen diese Untersuchungen durchgeführt werden.
- Bei Anzeichen von Lärmschwerhörigkeit, z. B.
- Verständigungsschwierigkeiten am Telefon,
- Überhören von hohen Tönen (Klingel),
- erschwerte Unterhaltung in geräuschvoller Umgebung,
- Auftreten von Ohrgeräuschen,
muss ein Arzt aufgesucht werden.
Beispiele für Baulärm
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