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Gehörschutz

Allgemeines

  • Lärmschwerhörigkeit ist am Bau die Berufskrankheit Nr. 1.
  • Der Schutz vor Lärm ist besonders wichtig, da Lärmschwerhörigkeit unheilbar ist.
  • Gehörschäden sind ab einem Lärmexpositionspegel von 80 dB(A) möglich und ab 85 dB(A) wahrscheinlich.
  • Wer im Lärmbereich arbeitet, muss Gehörschutz tragen und sein Gehör regelmäßig untersuchen lassen.
  • Die AUVA hat Untersuchungsmobile im Einsatz, in denen diese Untersuchungen durchgeführt werden.
  • Bei Anzeichen von Lärmschwerhörigkeit, z. B.
    • Verständigungsschwierigkeiten am Telefon,
    • Überhören von hohen Tönen (Klingel),
    • erschwerte Unterhaltung in geräuschvoller Umgebung,
    • Auftreten von Ohrgeräuschen,
    muss ein Arzt aufgesucht werden.

Beispiele für Baulärm

Lärmquelle Baulärm

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