D 7.1
Abbau an der Ortsbrust
- Abbau von Hand:
Erhebliche körperliche Belastungen der Beschäftigten durch dauernde Zwangshaltung/Zwangsstellung, daher Abbau in Rohren < 140 cm Innendurchmesser vermeiden.
- Mechanischer Abbau:
- Vortriebsgerät mit ergonomisch gestaltetem Arbeitsplatz ausrüsten,
- Geräte mit Not-Aus versehen,
- Bedienungsplatz gegen platzende Hydraulikschlauchleitungen schützen.
Elektrische Anlagen
- Ortsveränderliche Betriebsmittel müssen
- in begrenzten, leitfähigen Räumen (z. B. in Stahlrohren, nassen Betonrohren) mit Schutzkleinspannung, Schutztrenntrafo geschützt sein,
- sonst bis Nennstrom 16 A mit Fehlerstromschutzeinrichtung I ΔN ≤ 30 mA betrieben werden.
- Es muss eine Allgemeinbeleuchtung sowie eine Sicherheitsbeleuchtung vorhanden sein.
Belüftung/Bewetterung
- Es muss ständig ein Sauerstoffgehalt von mindestens 19 Vol.-% an den Arbeitsstellen vorhanden sein.
- Der Förderstrom der Belüftung/Bewetterung muss wenigstens 0,2 m/s betragen.
- Die Belüftung/Bewetterung muss messtechnisch hinsichtlich der Grenzwerte überwacht werden.
- Schadstoffkonzentrationen durch Staub oder durch Gase und Dämpfe, die gesundheitsgefährlich sind, müssen durch technische Maßnahmen verhindert werden.
Notfallplanung
- Rettungswege im Rohrstrang sollen möglichst über eine ebene und durchgehende Lauffläche verfügen.
- Rettungsübungen gezielt durchführen.
- Die Rohrsohle soll möglichst frei von Material und Aushub gehalten werden.
- Es muss möglich sein, einen Verletzten aus dem Steuerstand der Vortriebsgeräte zu bergen (Durchschlupföffnungen mehr als 60 x 45 cm an Vollschnittmaschinen).
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