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D 7.1


Abbau an der Ortsbrust

  • Abbau von Hand:
    Erhebliche körperliche Belastungen der Beschäftigten durch dauernde Zwangshaltung/Zwangsstellung, daher Abbau in Rohren < 140 cm Innendurchmesser vermeiden.
  • Mechanischer Abbau:
    • Vortriebsgerät mit ergonomisch gestaltetem Arbeitsplatz ausrüsten,
    • Geräte mit Not-Aus versehen,
    • Bedienungsplatz gegen platzende Hydraulikschlauchleitungen schützen.

Elektrische Anlagen

  • Ortsveränderliche Betriebsmittel müssen
    • in begrenzten, leitfähigen Räumen (z. B. in Stahlrohren, nassen Betonrohren) mit Schutzkleinspannung, Schutztrenntrafo geschützt sein,
    • sonst bis Nennstrom 16 A mit Fehlerstromschutzeinrichtung I ΔN ≤ 30 mA betrieben werden.
  • Es muss eine Allgemeinbeleuchtung sowie eine Sicherheitsbeleuchtung vorhanden sein.
Schutterwagen mit E-Antrieb

Belüftung/Bewetterung

  • Es muss ständig ein Sauerstoffgehalt von mindestens 19 Vol.-% an den Arbeitsstellen vorhanden sein.
  • Der Förderstrom der Belüftung/Bewetterung muss wenigstens 0,2 m/s betragen.
  • Die Belüftung/Bewetterung muss messtechnisch hinsichtlich der Grenzwerte überwacht werden.
  • Schadstoffkonzentrationen durch Staub oder durch Gase und Dämpfe, die gesundheitsgefährlich sind, müssen durch technische Maßnahmen verhindert werden.

Notfallplanung

  • Rettungswege im Rohrstrang sollen möglichst über eine ebene und durchgehende Lauffläche verfügen.
  • Rettungsübungen gezielt durchführen.
  • Die Rohrsohle soll möglichst frei von Material und Aushub gehalten werden.
  • Es muss möglich sein, einen Verletzten aus dem Steuerstand der Vortriebsgeräte zu bergen (Durchschlupföffnungen mehr als 60 x 45 cm an Vollschnittmaschinen).

 Vorschriften und Regeln


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