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Tunnelbau

Vor Baubeginn

  • Geotechnisches Gutachten erstellen.
  • Stützungs- und Sicherungsmaßnahmen festlegen.
  • Geotechnisches Gutachten sowie Stützungs- und Sicherungsmaßnahmen dem Arbeitsinspektorat spätestens zwei Wochen vor Arbeitsbeginn vorlegen.
  • Ermittlungen:
    • Geologie,
    • Wasserverhältnisse,
    • eventuell vorhandene frühere Baumaßnahmen oder Einbauten,
    • eventuelle Kontaminationen,
    • eventuell auftretende brandgefährliche Gase (Methan),
    • Überdeckung, oberirdische Bebauung.

Sicherheitsmaßnahmen

  • Flucht- und Rettungsplan erstellen:
    • Maßnahmen zur Warnung der Arbeitnehmer,
    • Flucht- und Rettungswege und -zufahrten,
    • Geräte (Rettungstrage, Bergegeräte) und Fahrzeuge für Rettung und Brandbekämpfung,
    • ab 2 km Tunnellänge: Fahrzeug zur Bergung muss ständig bereitstehen,
    • Notfallregeln (z. B. Einsatz der Selbstretter).
  • Verständigung (Telefon) zwischen Arbeitsplätzen unter Tage und ober Tage:
    • unter Tage entweder Anschluss an öffentliches Fernsprechnetz oder über Tage dauernd besetzte Stelle,
    • Sprechstellen in max. 1 km Abstand,
    • entsprechende Kennzeichnung,
    • Notrufnummern angeben.
  • Untertagebauarbeiten dürfen nur von mindestens zwei mit den Arbeiten vertrauten, körperlich und fachlich geeigneten, besonders unterwiesenen Arbeitnehmern durchgeführt werden.
  • Elektrische Anlagen und Betriebsmittel für feuchte und nasse Räume.

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