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D 22.2


Messtechnische Überwachung

  • Warnung vor akuten Gefahren, wie
    • Sauerstoffmangel,
    • Explosionsgefahr,
    • Konzentration akut giftiger Stoffe in der Luft am Arbeitsplatz.
  • Überwachung der Einhaltung von Luftgrenzwerten.
  • Messstrategie festlegen:
    • an welchen Orten,
    • bei welchen Tätigkeiten,
    • wo in festgelegten Abständen,
    • wo kontinuierlich,
    • ggf. Dokumentation.
  • Alarmschwellen zur Auslösung von Maßnahmen festlegen.
  • Zur Durchführung der Messungen eine fachkundige Person auswählen (Kenntnisse im Umgang mit Messgeräten, zur Bewertung von Messergebnissen).

Betriebsanweisung

  • Betriebsanweisung für jede einzelne Tätigkeit mit der Exposition zu gefährlichen Arbeitsstoffen erstellen.
  • Gefährliche Arbeitsstoffe und Gesundheitsgefahren nennen.
  • Schutzmaßnahmen festlegen.
  • Hygieneregelungen treffen (Benutzung der Schwarz-Weiß-Anlage usw.).
  • Notfallmaßnahmen festlegen.
  • Emissionsfreie Lagerung und Entsorgung gebrauchter Schutzausrüstung festlegen.

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