D 22.2
Messtechnische Überwachung
- Warnung vor akuten Gefahren, wie
- Sauerstoffmangel,
- Explosionsgefahr,
- Konzentration akut giftiger Stoffe in der Luft am Arbeitsplatz.
- Überwachung der Einhaltung von Luftgrenzwerten.
- Messstrategie festlegen:
- an welchen Orten,
- bei welchen Tätigkeiten,
- wo in festgelegten Abständen,
- wo kontinuierlich,
- ggf. Dokumentation.
- Alarmschwellen zur Auslösung von Maßnahmen festlegen.
- Zur Durchführung der Messungen eine fachkundige Person auswählen (Kenntnisse im Umgang mit Messgeräten, zur Bewertung von Messergebnissen).
Betriebsanweisung
- Betriebsanweisung für jede einzelne Tätigkeit mit der Exposition zu gefährlichen Arbeitsstoffen erstellen.
- Gefährliche Arbeitsstoffe und Gesundheitsgefahren nennen.
- Schutzmaßnahmen festlegen.
- Hygieneregelungen treffen (Benutzung der Schwarz-Weiß-Anlage usw.).
- Notfallmaßnahmen festlegen.
- Emissionsfreie Lagerung und Entsorgung gebrauchter Schutzausrüstung festlegen.
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