D 23
Transport/Ladungssicherung
Allgemeines
- Bei jedem Transport muss die Last sicher aufgeladen, verstaut, transportiert und abgeladen werden.
- Eine mangelhafte Ladungssicherung gefährdet den Fahrer, andere Beschäftigte sowie Verkehrsteilnehmer und kann erhebliche Sachschäden am Transportgut, Fahrzeug oder an fremden Einrichtungen verursachen.
- Jede Ladung ist so zu sichern, dass sie weder verrutschen noch von der Ladefläche herabfallen kann.
- Zurrgurte und Ketten fest spannen.
- Beschädigte Zurrgurte und Ketten ausscheiden.
- Der Fahrer braucht eine innerbetriebliche Fahrerlaubnis.
Massekräfte der Ladung
- Erhebliche Zusatzkräfte können während der Fahrt auf das Fahrzeug und die Ladung wirken:
- in Fahrtrichtung: 80 % des Gewichts (z. B. Vollbremsung),
- gegen die Fahrtrichtung: 50 % des Gewichts (z. B. Anfahren am Berg),
- quer zur Fahrtrichtung: 50 % des Gewichts (z. B. Kurve, Straßenneigung, Schlagloch ...).
Verladen
- Der Standplatz soll einen festen Untergrund haben und möglichst eben sein (keine Querneigung).
- Auffahrrampen müssen ausreichend tragfähig sein, der Belag soll rutschfest sein (z. B. Pfosten, Riffelblech, Roste ...).
- Ketten und Reifen sind vorher zu reinigen.
- Bei Befahren der Rampe darf sich niemand in dem Gefahrenbereich hinter der Rampe (Abrollbereich) und neben der Rampe (Kippbereich) aufhalten.
- Gleichmäßig die Rampe hinauffahren, ohne zu lenken oder anzuhalten (ggf. Einweiser).
- Bei Einsatz von Zugwinden oder Seilzügen: Gefahrenbereich meiden (Riss des Seiles).
- Beim Hinaufziehen: Fahrzeuge sicher miteinander verbinden, lose Druckstempel, Kanthölzer oder Riegel sind verboten.
- Beim Be- und Entladevorgang ist die Verlagerung des Gesamtschwerpunktes zu beachten – Kippgefahr.
Copyright 2024 | Bundesinnung Bau | Wirtschaftskammer Österreich