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D 23.1


Ladungssicherung

  • Die auftretenden Beschleunigungs- bzw. Verzögerungskräfte müssen durch die Ladungssicherung aufgenommen werden.
  • Es gibt drei Möglichkeiten der Ladungssicherung, die auch kombiniert werden können:
  • Abmessungen und zulässige Gewichte beachten. Die Lastaufnahme der Stirnwände berücksichtigen!
  • Auf öffentlichen Straßen gilt üblicherweise
    • max. Höhe: 4,0 m,
    • max. Breite: 2,55 m,
    • max. Länge:
      a) Kraftfahrzeug (Anhänger): 12 m
      b) Sattelkraftfahrzeug: 16,50 m
      c) Züge: 18,75 m
  • Bei Überschreitung: Ausnahmegenehmigung einholen. Achtung: Bundesländerweise sehr unterschiedliche Regelungen.
  • Bei allen Transporten das Lichtraumprofil beachten.
  • Insbesondere beim Baustellentransport mit Kastenwagen und Klein-LKW kommt der Sicherung des Ladeguts besondere Bedeutung zu. Die Mischung verschiedenster Güter (Scheibtruhen, Mischer, Werkzeugkästen, Pfosten) erfordert besondere Aufmerksamkeit.
  • Ggf. Sicherungsnetze für Ladegut verwenden.

Sicherung der Geräte

  • Herstellerangaben beachten.
  • Feststellbremse anziehen.
  • Bei mechanischem Getriebe: kleinsten Gang einlegen.
  • Drehwerk arretieren (Bremse oder Arretierungsbolzen).
  • Zubehör und Anbauteile ebenfalls in ihrer Lage sichern.
  • Arbeitseinrichtungen auf Ladefläche absetzen (z. B. Baggerlöffel, Schaufeln, Planierschilde, Gabeln usw.).
  • Behälter mit Öl, Diesel oder Benzin gegen Auslaufen sichern. Siehe Kap. D 23.2 Transport gefährlicher Güter.

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