D 23.1
Ladungssicherung
- Die auftretenden Beschleunigungs- bzw. Verzögerungskräfte müssen durch die Ladungssicherung aufgenommen werden.
- Es gibt drei Möglichkeiten der Ladungssicherung, die auch kombiniert werden können:
- Abmessungen und zulässige Gewichte beachten. Die Lastaufnahme der Stirnwände berücksichtigen!
- Auf öffentlichen Straßen gilt üblicherweise
- max. Höhe: 4,0 m,
- max. Breite: 2,55 m,
- max. Länge:
a) Kraftfahrzeug (Anhänger): 12 m
b) Sattelkraftfahrzeug: 16,50 m
c) Züge: 18,75 m
- Bei Überschreitung: Ausnahmegenehmigung einholen. Achtung: Bundesländerweise sehr unterschiedliche Regelungen.
- Bei allen Transporten das Lichtraumprofil beachten.
- Insbesondere beim Baustellentransport mit Kastenwagen und Klein-LKW kommt der Sicherung des Ladeguts besondere Bedeutung zu. Die Mischung verschiedenster Güter (Scheibtruhen, Mischer, Werkzeugkästen, Pfosten) erfordert besondere Aufmerksamkeit.
- Ggf. Sicherungsnetze für Ladegut verwenden.
Sicherung der Geräte
- Herstellerangaben beachten.
- Feststellbremse anziehen.
- Bei mechanischem Getriebe: kleinsten Gang einlegen.
- Drehwerk arretieren (Bremse oder Arretierungsbolzen).
- Zubehör und Anbauteile ebenfalls in ihrer Lage sichern.
- Arbeitseinrichtungen auf Ladefläche absetzen (z. B. Baggerlöffel, Schaufeln, Planierschilde, Gabeln usw.).
- Behälter mit Öl, Diesel oder Benzin gegen Auslaufen sichern. Siehe Kap. D 23.2 Transport gefährlicher Güter.
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