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D 23.2


Transport gefährlicher Güter

  • In der Bauwirtschaft müssen eine Vielzahl von Gefahrgütern transportiert werden, z. B. Ladungen für Bolzensetzgeräte, Spraydosen, Batteriesäuren, Flüssiggas, Sauerstoff, Benzin und Dieselkraftstoff.
  • Beim Transport von gefährlichen Gütern sind das Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBG), das international geltende ADR und die Gefahrgutbeförderungsverordnung (GGBV) einzuhalten.
  • ADR, GGBG und GGBV unterliegen ständigen Änderungen. Es ist die jeweils gültige Fassung anzuwenden.
  • Bei der Räumung von Baustellen entstehen oft ungewollt Gefahrguttransporte.
  • Der Transport von freigestellten Mengen kann unter erleichterten Bedingungen durchgeführt werden: keine Anbringung von orangefarbenen Warntafeln, kein Gefahrgutlenker, Ausrüstung: nur ein 2-kg-Feuerlöscher.
  • Fahrer entsprechend unterweisen.
  • Handwerkerbefreiung: Für Beförderungen von und zu Baustellen kann die so genannte „Handwerkerbefreiung“ dann in Anspruch genommen werden, wenn der Mitarbeiter das von ihm selbst benötigte gefährliche Gut zur oder von der Baustelle persönlich mitnimmt. Dabei sind Höchstmengen zu beachten.
    • Achtung: Diese Erleichterung darf nicht in Anspruch genommen werden, wenn gefährliche Güter anderen Mitarbeitern, die auf der Baustelle Arbeiten ausführen, zugestellt werden.

Freigestellte Mengen

  • Freigestellte Mengen (maximal 1000 Punkte) sind im ADR, Unterabschnitt 1.1.3.6, geregelt.
  • Bei Transport eines Stoffes ergibt sich die Höchstmenge aus der Tabelle in 1.1.3.6.3 ADR (siehe Beispiel unten). Zu beachten sind unterschiedliche Maßeinheiten, z. B.
    • für flüssige Stoffe in Litern,
    • für feste Stoffe und verflüssigte /gelöste Gase in Kilogramm Nettomasse,
    • für verdichtete und absorbierte Gase der Fassungsraum des Gefäßes in Litern.
  • Es ist die Gesamtmenge je Beförderungskategorie im Beförderungspapier anzugeben.
  • Bei Transport und Zusammenladung unterschiedlicher Gefahrgüter in einer Transporteinheit (Fahrzeug und Anhänger) ist die Grenze der erleichterten Beförderung rechnerisch aus der Summe der Produkte der einzelnen Mengen mit den stoffspezifischen Faktoren zu ermitteln.

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