D 23.3
- Die errechnete Summe der Produkte unterschiedlicher Gefahrgüter wird mit der Zahl 1.000 verglichen. Ist das Ergebnis max. 1.000, liegt eine Beförderung als freigestellte Menge vor; wird 1.000 überschritten, liegt ein kennzeichnungspflichtiger Gefahrguttransport vor, bei dem alle Vorschriften des ADR/GGBG einzuhalten sind.
- Ergänzend zu den sonstigen Angaben im Beförderungspapier ist die Gesamtmenge je Beförderungskategorie zusätzlich anzugeben. Zum Beförderungspapier gemäß ADR siehe weitere Informationen unter www.wko.at/gefahrgut
Tabelle und Rechenbeispiel
Stoffe/Zubereitungen
- Beispiel: In einem Werkstattwagen werden eine Flasche Sauerstoff (70 l Fassungsvolumen), eine Flasche Acetylen (33 kg Nettomasse) und ein voll gefüllter Kanister Benzin (20 l Füllung) befördert.
- Ist das Ergebnis max. 1.000, handelt es sich um eine freigestellte Menge; Die Vorschriften des ADR, Unterabschnitt 1.1.3.6, sind einzuhalten.
- Ist das Ergebnis > 1.000, sind alle Vorschriften der GGBG/ADR einzuhalten.
Copyright 2024 | Bundesinnung Bau | Wirtschaftskammer Österreich