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Krane

Betriebsbeginn

  • Ausbildung und Erfahrung sind notwendig (Nachweis der Fachkenntnisse durch „Kranführerschein“).
  • Der Fahrer muss verlässlich sowie körperlich und geistig geeignet sein.
  • Er muss die Befähigung nachgewiesen haben und vom Arbeitgeber beauftragt werden.
  • Die Betriebsanleitung muss bekannt sein und beachtet werden.
  • Bremsen, Not-Endschalter, Überlastsicherung, Abstützungen sind täglich durch den Kranführer zu überprüfen.
  • Sicherheitsabstand zu elektrischen Freileitungen halten.
  • Auf Hindernisse (andere Maschinen, Lagergut, Bauwerke, Freileitungen) vorher achten.
  • Von festen Hindernissen ist ein Mindestabstand von 50 cm einzuhalten, sonst ist eine Absperrung notwendig.
  • Kran auf tragfähigem Untergrund standfest aufstellen:
    • bei Mobilkranen Abstützungen einlegen,
    • nur zugelassene Unterlagen verwenden,
    • Aufstellungsüberprüfung und
    • Standsicherheitsüberprüfung auf jeder Baustelle.
  • Sicherheitsabstand von Baugruben, Gräben und Künetten einhalten.
  • Die Tragfähigkeit des Krans und das Gewicht der aufzunehmenden Last müssen bekannt sein oder annähernd abgeschätzt werden können.
  • Nur sichere Anschlagmittel verwenden.

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