E 3
Krane
Betriebsbeginn
- Ausbildung und Erfahrung sind notwendig (Nachweis der Fachkenntnisse durch „Kranführerschein“).
- Der Fahrer muss verlässlich sowie körperlich und geistig geeignet sein.
- Er muss die Befähigung nachgewiesen haben und vom Arbeitgeber beauftragt werden.
- Die Betriebsanleitung muss bekannt sein und beachtet werden.
- Bremsen, Not-Endschalter, Überlastsicherung, Abstützungen sind täglich durch den Kranführer zu überprüfen.
- Sicherheitsabstand zu elektrischen Freileitungen halten.
- Auf Hindernisse (andere Maschinen, Lagergut, Bauwerke, Freileitungen) vorher achten.
- Von festen Hindernissen ist ein Mindestabstand von 50 cm einzuhalten, sonst ist eine Absperrung notwendig.
- Kran auf tragfähigem Untergrund standfest aufstellen:
- bei Mobilkranen Abstützungen einlegen,
- nur zugelassene Unterlagen verwenden,
- Aufstellungsüberprüfung und
- Standsicherheitsüberprüfung auf jeder Baustelle.
- Sicherheitsabstand von Baugruben, Gräben und Künetten einhalten.
- Die Tragfähigkeit des Krans und das Gewicht der aufzunehmenden Last müssen bekannt sein oder annähernd abgeschätzt werden können.
- Nur sichere Anschlagmittel verwenden.
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