E 3.1
Betrieb
- Steuerelemente (Hebel und Pedale) nur vom Fahrerplatz aus betätigen.
- Bei Sichteinschränkung ist ein Einweiser einzusetzen.
- Steuerhebel im Handbereich behalten, solange die Last am Kran hängt.
- Zulässige Tragkraft des Krans nicht überschreiten.
- Bei Überschneidungen von Arbeitsbereichen mehrerer Krane Arbeitsabläufe vorher absprechen, einwandfreie Verständigung der Kranführer sicherstellen.
- Sicherheitseinrichtungen dürfen betriebsmäßig nicht angefahren werden.
- Sicherheitseinrichtungen sind z. B.
- Überlastsicherungen,
- Not-Endschalter für Hubwerk, Fahrwerk usw.
- Die Beförderung von Personen mit der Lastaufnahmeeinrichtung (Haken, Gabel, Greifer, Betonkübel) ist verboten. Ausnahme: Die Verwendung von geprüften Arbeitskörben zum Erreichen von und Arbeiten an schwer zugänglichen Stellen ist zulässig.
Lastentransport
- Schrägzug von Lasten ist unzulässig.
- Schrägzug führt zu Lastpendeln und gefährdet die Standsicherheit des Kranes.
- Nicht unter schwebenden Lasten aufhalten.
- Last möglichst nicht über Personen führen.
- Keine festsitzenden Lasten losreißen.
- Mit Mobilkranen
- beim Verfahren die örtlichen Verhältnisse beachten (Unebenheiten, Gefälle, Eis, Schnee, Nässe);
- Verfahren unter Last nur, wenn vom Kranhersteller zugelassen (siehe Betriebsanleitung).
Copyright 2025 | Bundesinnung Bau | Wirtschaftskammer Österreich