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E 3.1


Betrieb

  • Steuerelemente (Hebel und Pedale) nur vom Fahrerplatz aus betätigen.
  • Bei Sichteinschränkung ist ein Einweiser einzusetzen.
  • Steuerhebel im Handbereich behalten, solange die Last am Kran hängt.
  • Zulässige Tragkraft des Krans nicht überschreiten.
  • Bei Überschneidungen von Arbeitsbereichen mehrerer Krane Arbeitsabläufe vorher absprechen, einwandfreie Verständigung der Kranführer sicherstellen.
  • Sicherheitseinrichtungen dürfen betriebsmäßig nicht angefahren werden.
  • Sicherheitseinrichtungen sind z. B.
    • Überlastsicherungen,
    • Not-Endschalter für Hubwerk, Fahrwerk usw.
  • Die Beförderung von Personen mit der Lastaufnahmeeinrichtung (Haken, Gabel, Greifer, Betonkübel) ist verboten. Ausnahme: Die Verwendung von geprüften Arbeitskörben zum Erreichen von und Arbeiten an schwer zugänglichen Stellen ist zulässig.

Lastentransport

  • Schrägzug von Lasten ist unzulässig.
  • Schrägzug führt zu Lastpendeln und gefährdet die Standsicherheit des Kranes.
  • Nicht unter schwebenden Lasten aufhalten.
  • Last möglichst nicht über Personen führen.
  • Keine festsitzenden Lasten losreißen.
  • Mit Mobilkranen
    • beim Verfahren die örtlichen Verhältnisse beachten (Unebenheiten, Gefälle, Eis, Schnee, Nässe);
    • Verfahren unter Last nur, wenn vom Kranhersteller zugelassen (siehe Betriebsanleitung).

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