E 6.4
Bauwinden
- Hebeböcke (Bockwinden):
- auf lastverteilende Unterlagen stellen;
- sicher verankern oder ballastieren, gegen unbefugtes Entfernen von Verankerung oder Ballast sichern;
- dreifache Nennlast als Standsicherheitsfaktor wählen.
- An den Ladestellen geeignete Absturzsicherungen vorsehen (z. B. schwenkbarer Schranken).
- Schwenkarmhebevorrichtungen in Wandöffnungen oder zwischen Decken unverschieblich verankern.
- Prüfungen durch eine fachkundige Person:
- wiederkehrende Prüfung mindestens einmal jährlich;
- Aufstellungsüberprüfung auf jeder Baustelle, Vormerke über die Prüfungen führen (analog Kranbuch);
- festgestellte Mängel umgehend beheben.
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