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E 6.4


Bauwinden

  • Hebeböcke (Bockwinden):
    • auf lastverteilende Unterlagen stellen;
    • sicher verankern oder ballastieren, gegen unbefugtes Entfernen von Verankerung oder Ballast sichern;
    • dreifache Nennlast als Standsicherheitsfaktor wählen.
  • An den Ladestellen geeignete Absturzsicherungen vorsehen (z. B. schwenkbarer Schranken).
  • Schwenkarmhebevorrichtungen in Wandöffnungen oder zwischen Decken unverschieblich verankern.
  • Prüfungen durch eine fachkundige Person:
    • wiederkehrende Prüfung mindestens einmal jährlich;
    • Aufstellungsüberprüfung auf jeder Baustelle, Vormerke über die Prüfungen führen (analog Kranbuch);
    • festgestellte Mängel umgehend beheben.



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