<

 

 

>


E 7


Absturzsicherung

Allgemeines

  • Abstürze – auch aus geringen Höhen – haben häufig schwere Verletzungen zur Folge.
  • Absturzsicherungen sind erforderlich an allen Arbeitsplätzen und Verkehrswegen.
  • Mögliche Maßnahmen sind:
    • Wehren (Geländer, feste Abschrankungen, Brüstung),
    • Abgrenzung,
    • Fanggerüste, Fangnetze,
    • persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA).
Absturzhöhe über Wasser (oder anderen Stoffen, in denen man versinken kann) und bei Arbeitsplätzen am Wasser. in allen stationären Betrieben, an Stiegenläufen und Podesten, an Wandöffnungen, an Bedienungsständen für stationäre Maschinen und deren Zugängen. bei Bauarbeiten (allgemein); bei Arbeiten auf Dächern.

<

 

 

 

>




PDF Ansicht


Copyright 2025 | Bundesinnung Bau | Wirtschaftskammer Österreich