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E 8.2


Auflagerabstand für den Belag von Fanggerüsten

  • Die Gerüstlagen von Fanggerüsten, die mehr als 3,00 m unter der Absturzkante sind oder von den unten angeführten Abmessungen abweichen, sind nachzuweisen.
  • Beläge von Systemgerüsten sind nach Angaben des Herstellers zu unterstützen.
  • Fanggerüste sind mit einer mind. 50 cm hohen Blende zu versehen.
  • Nur Fanggerüste betreten, die mit einer Blende und Brustwehr versehen sind.
    • Ausnahme: Aufstellen, Ändern, Abtragen, Personenbergung.

Gerüstgruppen und zulässige Belastung


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