E 8.2
Auflagerabstand für den Belag von Fanggerüsten
- Die Gerüstlagen von Fanggerüsten, die mehr als 3,00 m unter der Absturzkante sind oder von den unten angeführten Abmessungen abweichen, sind nachzuweisen.
- Beläge von Systemgerüsten sind nach Angaben des Herstellers zu unterstützen.
- Fanggerüste sind mit einer mind. 50 cm hohen Blende zu versehen.
- Nur Fanggerüste betreten, die mit einer Blende und Brustwehr versehen sind.
- Ausnahme: Aufstellen, Ändern, Abtragen, Personenbergung.
Gerüstgruppen und zulässige Belastung
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