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E 8.3


Ausschussgerüst

  • Ausleger aus Stahlprofilen oder hochkantigem 10/16-cm-Kantholz.
  • Je Ausleger mindestens zwei Befestigungen in der Stahlbetondecke (durch Keile sichern).
  • Die einbetonierten Bügel müssen unter die untere Bewehrung greifen.
  • Bei größerer Auskragung als 1,50 m ist jedenfalls ein statischer Nachweis für die Ausschussträger erforderlich.

Konsolgerüst

  • Werden als Belag lose verlegte Pfosten verwendet, ist der Konsolabstand der Tabelle zu entnehmen (siehe Kap. E 8.2).
  • Die Verankerung ist nur in Stahlbetondecken zulässig.
  • Als Konsolverankerung sind mindestens zwei Verankerungsschlaufen aus Betonrundstahl, mindestens Ø 8 mm, Stahlgüte St I, erforderlich.
  • Die Verankerungsschlaufen müssen mindestens 50 cm in die Stahlbetondecke ragen und in der unteren Bewehrung eingehängt sein.
    Hinweis: Erfolgt die Befestigung nicht durch Schlaufen, muss für die Befestigung ein statischer Nachweis erstellt werden. (Dreifache Sicherheit gefordert.)
  • Bei Scheiben, Skelettbauweise und Fensteröffnungen ist eine ausreichend tragfähige Überbrückung vorzusehen.
  • Dachfanggerüste mit mindestens 1 m hoher Blende (Netz, Gitter, Pfosten) ausstatten.

Bockgerüste

  • Abgebundene Holzböcke h <= 1,0 m.
  • Metallbeine u. hölzerne Querträger h <= 2,0 m.
  • Metallböcke h <= 2,80 m, unverlierbare Steckbolzen für Ausziehteile.
  • Ab 2,0 m Belaghöhe:
    Verstrebung und Wehren vorsehen.
  • Abstand der Böcke max. 2,0 m (drei Böcke bei 4,0 m Pfostenlänge).

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