E 8.3
Ausschussgerüst
- Ausleger aus Stahlprofilen oder hochkantigem 10/16-cm-Kantholz.
- Je Ausleger mindestens zwei Befestigungen in der Stahlbetondecke (durch Keile sichern).
- Die einbetonierten Bügel müssen unter die untere Bewehrung greifen.
- Bei größerer Auskragung als 1,50 m ist jedenfalls ein statischer Nachweis für die Ausschussträger erforderlich.
Konsolgerüst
- Werden als Belag lose verlegte Pfosten verwendet, ist der Konsolabstand der Tabelle zu entnehmen (siehe Kap. E 8.2).
- Die Verankerung ist nur in Stahlbetondecken zulässig.
- Als Konsolverankerung sind mindestens zwei Verankerungsschlaufen aus Betonrundstahl, mindestens Ø 8 mm, Stahlgüte St I, erforderlich.
- Die Verankerungsschlaufen müssen mindestens 50 cm in die Stahlbetondecke ragen und in der unteren Bewehrung eingehängt sein.
Hinweis: Erfolgt die Befestigung nicht durch Schlaufen, muss für die Befestigung ein statischer Nachweis erstellt werden. (Dreifache Sicherheit gefordert.)
- Bei Scheiben, Skelettbauweise und Fensteröffnungen ist eine ausreichend tragfähige Überbrückung vorzusehen.
- Dachfanggerüste mit mindestens 1 m hoher Blende (Netz, Gitter, Pfosten) ausstatten.
Bockgerüste
- Abgebundene Holzböcke h <= 1,0 m.
- Metallbeine u. hölzerne Querträger h <= 2,0 m.
- Metallböcke h <= 2,80 m, unverlierbare Steckbolzen für Ausziehteile.
- Ab 2,0 m Belaghöhe:
Verstrebung und Wehren vorsehen.
- Abstand der Böcke max. 2,0 m (drei Böcke bei 4,0 m Pfostenlänge).
Copyright 2025 | Bundesinnung Bau | Wirtschaftskammer Österreich