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E 8.4


Verfahrbare Standgerüste

Allgemeines
  • Verfahrbare Standgerüste sind fahrbare Konstruktionen aus Gerüstbauteilen.
  • Verfahrbare Gerüste und Arbeitsbühnen dürfen nur auf ebener, tragfähiger Unterlage verwendet werden.
  • Das Einsinken der Fahrrollen muss ausgeschlossen sein.
  • Beim Einsatz von verfahrbaren Arbeitsgerüsten Aufbau- und Verwendungsanleitung des Herstellers beachten. Sie muss an der Verwendungsstelle zur Verfügung stehen.
  • Die Gerüste dürfen erst bestiegen werden, wenn sie gegen unbeabsichtigte Fahrbewegungen gesichert sind.
  • Die Standsicherheit von verfahrbaren Gerüsten oder sonst nicht verankerten Gerüsten muss duch Einhaltung der Aufbauanleitung des Herstellers oder durch einen Kippsicherheitsnachweis gewährleistet sein.

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