E 8.4
Verfahrbare Standgerüste
Allgemeines
- Verfahrbare Standgerüste sind fahrbare Konstruktionen aus Gerüstbauteilen.
- Verfahrbare Gerüste und Arbeitsbühnen dürfen nur auf ebener, tragfähiger Unterlage verwendet werden.
- Das Einsinken der Fahrrollen muss ausgeschlossen sein.
- Beim Einsatz von verfahrbaren Arbeitsgerüsten Aufbau- und Verwendungsanleitung des Herstellers beachten. Sie muss an der Verwendungsstelle zur Verfügung stehen.
- Die Gerüste dürfen erst bestiegen werden, wenn sie gegen unbeabsichtigte Fahrbewegungen gesichert sind.
- Die Standsicherheit von verfahrbaren Gerüsten oder sonst nicht verankerten Gerüsten muss duch Einhaltung der Aufbauanleitung des Herstellers oder durch einen Kippsicherheitsnachweis gewährleistet sein.
Copyright 2025 | Bundesinnung Bau | Wirtschaftskammer Österreich