Z 1.8
PRÄVENTIONSZENTREN DER AUVA – AUVA SICHER
Gesetzliche Basis
- Das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz sieht eine regelmäßige sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung aller Beschäftigten vor.
- Diese Betreuung kann für Arbeitsstätten mit bis zu 50 Beschäftigten (max. Betriebsgröße 250 Beschäftigte) kostenlos von der AUVA angefordert werden.
- Für Betriebe mit saisonbedingten Schwankungen der Beschäftigtenzahl (Ø 50 AN – Kurzzeit bis 70 AN, im Zweifelsfall bitte anfragen) Betreuung möglich.
Möglichkeiten des Arbeitgebers
- Dem Arbeitgeber stehen für die sicherheitstechnische Betreuung folgende Möglichkeiten offen:
- Er bestellt auf seine Kosten eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (z. B. bei einem sicherheitstechnischen Zentrum).
- Er nimmt ein Präventionszentrum des zuständigen Unfallversicherungsträgers in Anspruch (bis zu 50 Beschäftigten pro Arbeitsstätte, max. Betriebsgröße 250 Beschäftigte, möglich). In diesem Fall trägt der Unfallversicherungsträger die Kosten.
- Er nimmt die Aufgabe selbst wahr (wenn er die Kenntnisse einer Fachkraft für Arbeitssicherheit nachweisen kann – bis 50 Beschäftigte – oder er sich einer einschlägigen Ausbildung unterzieht – bis 25 Arbeitnehmer).
- Für die arbeitsmedizinische Betreuung stehen dem Arbeitgeber zwei Möglichkeiten offen:
- Er bestellt auf seine Kosten einen Arbeitsmediziner (z. B. bei einem arbeitsmedizinischen Zentrum).
- Er nimmt ein Präventionszentrum des zuständigen Unfallversicherungsträgers in Anspruch (bis zu 50 Beschäftigten pro Arbeitsstätte, max. Betriebsgröße 250 Beschäftigte, möglich). In diesem Fall trägt der Unfallversicherungsträger die Kosten.
- Die Präventionszentren der AUVA beraten selbstverständlich auch Arbeitnehmer.
www.auva.at/auvasicher
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