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Arbeitssicherheit im Betrieb

Organisation

Arbeitnehmerschutzausschuss

  • In Betrieben mit mehr als 100 Beschäftigten.
  • Zusammenarbeit von
    • Arbeitgeber,
    • Betriebsrat,
    • verantwortlichen Befugten,
    • Sicherheitsvertrauensperson,
    • Sicherheitsfachkraft,
    • Arbeitsmediziner
    • in allen Fragen der Arbeitssicherheit.

  • Der Arbeitnehmerschutzausschuss tagt mindestens einmal im Jahr.

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