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Verantwortung und Haftung

Verantwortung

  • Jeder trägt Verantwortung. Das gilt insbesondere für den Arbeitgeber und die Aufsichtspersonen, aber auch für jeden Arbeitnehmer.
    • Jeder hat Aufgaben zu erfüllen.
    • Aus diesen Aufgaben erwachsen Pflichten.
    • Mit den Pflichten wird Verantwortung übernommen.
  • Verantwortung im Betrieb
    Im Betrieb ist die Verantwortung an die übernommenen Aufgaben geknüpft. Der Umfang der Aufgaben ist sehr unterschiedlich, entsprechend ist die Verantwortung der einzelnen Mitarbeiter abgestuft.
  • Verantwortung des Arbeitgebers:
    Sie umfasst den ganzen Betrieb. Der Arbeitgeber ist auf Grund seiner Fürsorgepflicht für Sicherheit und Gesundheitsschutz aller seiner Arbeitnehmer verantwortlich.
  • Verantwortung des Vorgesetzten:
    Sie gilt für seinen Weisungsbereich und jede übernommene Aufgabe. Der Vorgesetzte ist auf Grund seiner Fürsorgepflicht für Sicherheit und den Gesundheitsschutz aller seiner ihm unterstellten Arbeitnehmer verantwortlich.
  • Verantwortung des Arbeitnehmers:
    • Auch ein Arbeitnehmer ohne Weisungsbefugnis ist für seinen Aufgabenbereich verantwortlich.
  • Gemäß seiner Unterweisung und den Anweisungen seines Arbeitgebers bzw. Vorgesetzten ist jeder Arbeitnehmer verpflichtet:
    • die Schutzmaßnahmen anzuwenden,
    • die Arbeitsmittel und Schutzvorrichtungen ordnungsgemäß zu benützen,
    • die persönliche Schutzausrüstung zweckentsprechend zu benützen.
  • Weiters ist jeder Arbeitnehmer verpflichtet:
    • jeden Unfall, jeden Beinahe-Unfall sowie jede ernste und unmittelbare Gefahr sofort seinem Vorgesetzten zu melden;
    • bei unmittelbarer, erheblicher Gefahr, wenn der Vorgesetzte nicht erreichbar ist, selbst die unbedingt notwendigen Maßnahmen zu ergreifen – entsprechend den in den Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumenten getroffenen Festlegungen sowie seiner Unterweisung und Information.

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