Z 3
Verantwortung und Haftung
Verantwortung
- Jeder trägt Verantwortung. Das gilt insbesondere für den Arbeitgeber und die Aufsichtspersonen, aber auch für jeden Arbeitnehmer.
- Jeder hat Aufgaben zu erfüllen.
- Aus diesen Aufgaben erwachsen Pflichten.
- Mit den Pflichten wird Verantwortung übernommen.
- Verantwortung im Betrieb
Im Betrieb ist die Verantwortung an die übernommenen Aufgaben geknüpft. Der Umfang der Aufgaben ist sehr unterschiedlich, entsprechend ist die Verantwortung der einzelnen Mitarbeiter abgestuft.
- Verantwortung des Arbeitgebers:
Sie umfasst den ganzen Betrieb. Der Arbeitgeber ist auf Grund seiner Fürsorgepflicht für Sicherheit und Gesundheitsschutz aller seiner Arbeitnehmer verantwortlich.
- Verantwortung des Vorgesetzten:
Sie gilt für seinen Weisungsbereich und jede übernommene Aufgabe. Der Vorgesetzte ist auf Grund seiner Fürsorgepflicht für Sicherheit und den Gesundheitsschutz aller seiner ihm unterstellten Arbeitnehmer verantwortlich.
- Verantwortung des Arbeitnehmers:
- Auch ein Arbeitnehmer ohne Weisungsbefugnis ist für seinen Aufgabenbereich verantwortlich.
- Gemäß seiner Unterweisung und den Anweisungen seines Arbeitgebers bzw. Vorgesetzten ist jeder Arbeitnehmer verpflichtet:
- die Schutzmaßnahmen anzuwenden,
- die Arbeitsmittel und Schutzvorrichtungen ordnungsgemäß zu benützen,
- die persönliche Schutzausrüstung zweckentsprechend zu benützen.
- Weiters ist jeder Arbeitnehmer verpflichtet:
- jeden Unfall, jeden Beinahe-Unfall sowie jede ernste und unmittelbare Gefahr sofort seinem Vorgesetzten zu melden;
- bei unmittelbarer, erheblicher Gefahr, wenn der Vorgesetzte nicht erreichbar ist, selbst die unbedingt notwendigen Maßnahmen zu ergreifen – entsprechend den in den Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumenten getroffenen Festlegungen sowie seiner Unterweisung und Information.
Copyright 2025 | Bundesinnung Bau | Wirtschaftskammer Österreich