B 12
Sicherheitskennzeichnung
Allgemeines
- Sicherheitskennzeichnungen weisen Gefahren oder auf Sicherheitseinrichtungen für bestimmte Bereiche oder Situationen hin.
- Kennzeichen sind so anzubringen, dass sie von allen gesehen werden können.
- Sicherheitskennzeichnungen sind kein Ersatz für technische und organisatorische Schutzmaßnahmen.
- Kennzeichen dürfen nur für die vorgesehene Situation verwendet werden.
- Neben der Kennzeichnungsverordnung (KennV) gilt ebenso die ÖNORM EN ISO 7010.
- Verbot: Untersagt ein Verhalten.
- Gebot: Schreibt ein Verhalten vor.
- Warnung: Informiert über Gefahr.
- Rettungszeichen: Informiert über Rettungs- und Notfalleinrichtungen.
B 12.1
Kennzeichnung von Hindernissen und Gefahrenstellen
Verbotszeichen
Gebotszeichen
B 12.2
Warnzeichen
B 12.3
Rettungszeichen
Hinweisschilder für Material zur Brandbekämpfung
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