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B 12


Sicherheitskennzeichnung

Allgemeines

  • Sicherheitskennzeichnungen weisen Gefahren oder auf Sicherheitseinrichtungen für bestimmte Bereiche oder Situationen hin.
  • Kennzeichen sind so anzubringen, dass sie von allen gesehen werden können.
  • Sicherheitskennzeichnungen sind kein Ersatz für technische und organisatorische Schutzmaßnahmen.
  • Kennzeichen dürfen nur für die vorgesehene Situation verwendet werden.
  • Neben der Kennzeichnungsverordnung (KennV) gilt ebenso die ÖNORM EN ISO 7010.
Sicherheitskennzeichen

  • Verbot: Untersagt ein Verhalten.
  • Gebot: Schreibt ein Verhalten vor.
  • Warnung: Informiert über Gefahr.
  • Rettungszeichen: Informiert über Rettungs- und Notfalleinrichtungen.

B 12.1


Kennzeichnung von Hindernissen und Gefahrenstellen

Verbotszeichen

Gebotszeichen


B 12.2


Warnzeichen


B 12.3


Rettungszeichen

Hinweisschilder für Material zur Brandbekämpfung


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