B 13
Arbeiten im Freien
Allgemeines
- Wer im Freien arbeitet, muss gegen Hitze, Kälte, Feuchtigkeit, Nässe und Witterung geschützt sein. (Siehe Kap. C 6 und C11)
- Die Gefahren und Belastungen sind durch die Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln.
WINTERBAU
Arbeitsplätze und Verkehrswege
- Arbeitsplätze und Verkehrswege müssen trittsicher und rutschfest sein.
- Sie sind von Eis und Schnee freizuhalten und ausreichend zu beleuchten.
- Verbindungswege zwischen Aufenthaltsräumen und sanitären Anlagen sind wetterfest auszubilden.
- Bei Reif, Schnee und Eis sind besondere Maßnahmen für Arbeiten auf erhöhten Standplätzen, bei Auf- und Abstieg von Fahrzeugen sowie Gerüsten vorzusehen.
Ortsgebundene Arbeitsplätze
- Ortsgebundene Arbeitsplätze müssen geschützt werden gegen
- Kälte,
- Wind,
- Regen und
- Bodennässe.
- Dazu dienen Schutzvorkehrungen wie
- Planen,
- Folien,
- Schutzwände,
- Schutzdächer,
- Auslegen des Bodens mit Lattenrosten.
- Für eine Heizmöglichkeit ist zu sorgen.
Aufenthaltsräume und sanitäre Einrichtungen
- Aufenthaltsräume und Waschgelegenheiten müssen während der kalten Jahreszeit so beheizt werden, dass eine Raumtemperatur von mindestens 21 °C erreicht wird.
- Ausgänge von Aufenthaltsräumen und Waschgelegenheiten, die ins Freie führen, benötigen einen Windfang.
B 13.1
Schutzkleidung
- Geeignete Schutzkleidung ist kostenlos zur Verfügung zu stellen, wenn die Arbeitsplätze nicht absolut winterfest hergerichtet werden können.
- Auf jeder Baustelle muss eine Möglichkeit bestehen, die Arbeitskleidung in gesonderten Räumen zu trocknen.
Geräte und Baumaschinen
- Geräte und Maschinen sind so zu schützen, dass sie sicher betrieben werden können (z. B. Scheiben enteisen, Bedienungshebel gängig machen, Rutschgefahr auf begehbaren Flächen und Aufstiegen beseitigen).
- Vorsicht beim Betrieb von Baumaschinen auf gefrorenem Boden, besonders bei Raupengeräten (fehlender Seitenhalt, Festfrieren in Standzeiten) und Kranwagen/Autokran (Lastverteilung, Einsinken, Festfrieren).
- Motoren nach Bedienungsanleitung in Betrieb nehmen (eventuell warmlaufen lassen).
Bei Erdarbeiten
- Gefrorenes Erdreich (z. B. bindiger Boden) gegen Einsturz sichern.
- Hang- bzw. Schichtwasser kann gefrorene Böschungswände absprengen.
- Beim Auftauen verliert gefrorener Boden seine vermeintlich erhöhte Standfestigkeit.
B 13.2
Bei Dacharbeiten
- Bei Schneeräumarbeiten Verkehrswege und Standplätze festlegen.
- Auf stark geneigten Dächern besteht Abrutschgefahr der Schneedecke.
- Auf schneebedeckten Dachflächen ist auf nicht durchbruchsichere Dachelemente zu achten.
- Anseilschutz benutzen, Anschlageinrichtungen (wegen Stolpergefahr) freilegen.
- Abwurfbereiche abschranken, sichern, Warnposten aufstellen.
- Beim Entfernen von Eisgebilden das Gewicht der Eiszapfen berücksichtigen.
- Bei Sturm oder böigem Wind Arbeiten unterbrechen.
Arbeitspausen
- Aufwärmmöglichkeit schaffen (Heizlüfter, Gasstrahler, Kohlebecken).
- Pausen in geschützten Räumen verbringen.
- Die Bereitstellung von alkoholfreien heißen Getränken wird empfohlen.
- Heiße Getränke vermindern Erkältungsgefahr.
B 13.3
ARBEITEN IM FREIEN (UNTER DIREKTER SONNENEINSTRAHLUNG UND BEI HOHEN TEMPERATUREN)
Allgemeines
- Hohe Temperaturen und starke Sonneneinstrahlung können die Gesundheit von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern (AN) stark beeinträchtigen.
- Der menschliche Organismus wird teilweise stark durch Hitze beansprucht und die UV-Strahlung kann insbesondere Haut und Augen schädigen.
- Zu den Gefährdungen durch Hitze und natürliche UV-Strahlung zählen u.a.:
- Konzentrationsstörungen (erhöhte Unfallgefahr)
- Hitzschlag, Hitzekollaps, Sonnenstich, Dehydration, Hitzetod
- UV-bedingte Hautschäden, Sonnenbrand, Augenschäden
- Langfristig: erhöhtes Hautkrebsrisiko
- Arbeitsbedingte Hitzebelastung entsteht durch die Kombination von hoher Temperatur, erhöhter Luftfeuchtigkeit, starker Sonnenstrahlung sowie Wärmestrahlung heißer Oberflächen und durch die bei schwerer Arbeit vom Körper erzeugte Wärme. Verstärkt kann der Effekt noch durch Arbeits- und Schutzkleidung werden.
- Daher ist die Hitzebelastung für die einzelnen Beschäftigten durch gezielte Maßnahmen (z.B. Beschattung, Hebehilfen, etc.) möglichst gering zu halten.
Hitzeschutz
- Ab einer Hitzewarnung der GeoSphere Austria Stufe 2 (Kategorie Gelb, gefühlte Temperatur ab 30 °C) sind geeignete Schutzmaßnahmen nach dem STOP-Prinzip (Substitution – Technisch – Organisatorisch – Persönlich) umzusetzen – siehe dazu die Baustellen-Evaluierung gegen Hitze.
- Hitzewarnstufen der GeoSphere Austria
- < 30 °C: grün, keine Hitzebelastung
- ≥ 30 °C: gelb, Leicht erhöhte Hitzebelastung
- ≥ 35 °C: orange, Erhöhte Hitzebelastung
- ≥ 40 °C: rot, Starke Hitzebelastung
B 13.4
UV-Schutz
- Monate April bis September, in denen hohe UV-Strahlung herrscht (Achtung: Ende April gleich hohe Belastung wie Mitte August).
- Zwischen 11 und 15 Uhr, auch bei bedecktem Himmel.
- Verstärkung der UV-Belastung in der Nähe von reflektierenden Oberflächen (z. B. Blechdächern, Wasser, Kiesflächen) und in den Bergen (je zusätzlich 1.000 m Seehöhe Steigerung der UV-Belastung um 20 %).
- Der UV-Index ist im Internet: www.uv-index.at/map
- „Schattenregel“: Zu Tageszeiten, an denen der Körperschatten kleiner ist als die Körpergröße, ist PSA bereitzustellen (Die Höhenlage ist zu berücksichtigen!). Die Regel bezieht sich somit auf den Sonnenstand und geht von einer Gefahr aus, wenn die Sonne mehr als 45° über dem Horizont steht.
Gesundheitsgefahren
- Hitzekollaps (Blutdruckabfall, Schwächegefühl, Schwindel, Übelkeit und Ohnmacht).
- Hitzschlag (zunächst starkes Schwitzen am Kopf, dann plötzliches Aufhören des Schwitzens, Verwirrtheit, Teilnahmslosigkeit, Bewusstseinsverlust).
- Anstieg der Körpertemperatur (Hyperthermie).
- Sonnenstich (Übelkeit, Schwindel, heftige Kopfschmerzen, Ohnmacht).
- Vorzeitige Hautalterung.
B 13.5
Notfallmaßnahmen bei Hitzesymptomen
- Hitzebedingte Symptome können sein:
- Kopfschmerzen, Schwindel, Übelkeit
- Schwäche, Krämpfe, Verwirrtheit
- Heiße, trockene oder stark schwitzende Haut
- Bewusstseinsstörungen
- Arbeit unterbrechen und Betroffene in den Schatten oder einen kühlen Raum bringen
- Kühlung des Körpers durch feuchte Tücher, kalte Umschläge oder Ventilation
- Lagerung
- Bei Verdacht auf Sonnenstich (hochroter Kopf, starke Kopfschmerzen) muss insbesondere der Kopf gekühlt werden; Lagerung mit erhöhtem Oberkörper
- Verdacht auf Hitzschlag und Kreislaufproblemen (blasse Gesichtsfarbe); evtl. Hochlagerung der Beine
- Kleidung lockern
- KLangsam trinken lassen (Wasser, Tee, Elektrolytlösungen – keine koffeinhaltigen oder alkoholischen Getränke)
- bei Bewusstlosigkeit in stabile Seitenlage bringen
- Notruf (144) wählen, wenn sich der Zustand verschlechtert oder Bewusstlosigkeit eintritt
- Bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes bei der betroffenen Person bleiben.
Hitzeschutzmaßnahmen nach dem STOP-Prinzip
Substitutions-Maßnahmen:
- Vorfertigung von Bauteilen in Hallen, Werkstätten oder anderen kühlen Innenbereichen, z.B. Bewehrungskörbe, Schalungselemente, Spenglerbleche, Holz- oder Metallelemente, Zuschnittarbeiten, etc.
- Alternatives Arbeitsverfahren und Hilfsmittel einsetzen, z.B. Hebehilfen
Technische Maßnahmen:
- Beschattung von Arbeits- und Pausenplätzen mittels Sonnenschirme, Pavillons, Sonnensegel etc. (idealerweise Verwendung reflektierender Materialien)
- Nutzung gut belüfteter oder klimatisierter Aufenthaltsräume
- Für selbstfahrende Arbeitsmittel mit Fahrerkabine sind klimatisierte Ausführungen einzusetzen
- Reduzierung körperlich anstrengender Arbeiten durch technische Hilfsmittel (z.B. Hebehilfen, Hebezeuge)
- Brauseeinrichtungen vorsehen
B 13.6
Organisatorische Maßnahmen:
- Verlagerung der Arbeitszeit: schwere Arbeiten in die kühleren Morgenstunden, Innenarbeiten in die Mittagszeit
- Vermeidung sehr schwerer Tätigkeiten in der Mittagshitze
- In Absprache mit der Führungskraft: flexible Pausen in kühlen, schattigen Bereichen
- Möglichkeit zur „Schlechtwetterregelung Hitze“ der BUAK (ab 32,5 °C Lufttemperatur, Entscheidung durch Arbeitgebervertreter)
- Tätigkeitswechsel zur Vermeidung dauerhafter Hitzebelastung (Rotationsprinzip)
- Verlagerung schwerer Arbeiten in beschattete Bereiche oder geschützte Bereiche (Nutzung des vorhandenen Schattens)
- Laufende Beobachtung und vorausschauende Arbeitseinteilung durch Vorgesetzte je nach individueller Belastbarkeit der Beschäftigten
Persönliche Schutzmaßnahmen:
- Ausreichend Trinkwasser und/oder nicht alkoholische Getränke in ausreichendem Maß bereitstellen.
- leichte, atmungsaktive Arbeitskleidung mit UV-Schutz tragen, möglichst viel Haut bedecken; Hinweis: normale Arbeitskleidung hat in der Regel auch ohne Zertifizierung UPF ≥ 20:
- Oberkörper: z.B. T-Shirt, das die Schultern und die Oberarme bis zur Mitte des Oberarms bedeckt.
- Unterkörper: z.B. Hose, die den Beinbereich bis zum Knie bedeckt.
- Freie Stellen wiederholt mit Sonnenschutz eincremen.
- Je nach Einsatzgebiet Schutzhelm mit Nackenschutz verwenden
- Augenschutz: UV-Schutzbrille verwenden (ausreichender UV-Schutz)
- Schutzhandschuhe bei Berührung aufgeheizter Oberflächen (z.B. Bleche)
- Regelmäßige Anwendung von Sonnenschutzcreme mit hohem Lichtschutzfaktor (LSF) LSF ≥ 30 (empfohlen 50)
B 13.7
Musterevaluierung Hitze/UV auf Baustellen
B 13.8
Hinweise, Vorschriften und Regeln
Weitere Hinweise
Vorschriften und Regeln
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