Kopfschutz

Schutzhelme

  • Das Tragen von Schutzhelmen ist erforderlich, wenn mit Verletzungen durch Anstoßen oder pendelnde, herabfallende, umfallende oder wegfliegende Gegenstände zu rechnen ist. Diese Gefahren sind auf Baustellen fast immer vorhanden.
  • Schutzhelme müssen aus geeignetem Material bestehen, um gegen mechanische Beanspruchungen, Hitze, Kälte sowie chemische Einwirkungen ausreichend widerstandsfähig zu sein.
  • Schutzhelme müssen entsprechend den anerkannten Regeln der Technik geprüft und gekennzeichnet sein.
  • Schutzhelme aus thermoplastischen Kunststoffen unterliegen einem Alterungsprozess und verspröden (ultraviolette Strahlung, Wetter usw.) Das Ablaufdatum laut Herstellerangaben ist zu beachten.
  • Helme, die sichtbare Schäden aufweisen, stark beanspruchte und deformierte Helme dürfen nicht mehr verwendet werden.
  • Bei gleichzeitiger Gefährdung des Kopfes, der Augen, des Gesichts oder des Gehörs sind nach Möglichkeit Helme, die mit entsprechender anderer PSA kombinierbar sind, zu verwenden.

Ausrüstung für Schutzhelme nach ÖN EN 397

Kennzeichnung nach ÖN EN 397

  • Folgende Informationen finden Sie auf dem Helm eingeprägt/eingegossen:
  • Zusatzanforderungen, z. B.:

Tipps zur Helmpflege

  • Die Helmschale in regelmäßigen Abständen reinigen. Dabei die Angaben des Herstellers über Reinigungsmittel und -methoden beachten.
  • Innenausstattung – Tragbänder und Lederschweißband – auf einwandfreien Zustand prüfen und ggf. wechseln.
  • Angaben zu geeignetem Zubehör liefert der Hersteller.

Gründe für den Schutzhelm

  • Ein Schutzhelm ist leicht (nur ca. 300 Gramm).
  • Er nimmt – anders als ein Hut – bei Regen kein Wasser auf, sondern führt es über die Wasserrinne ab.
  • Der Innenteil ist verstellbar. Es gibt drei verschiedene Größen auf dem Markt, sodass sich für jede Kopfgröße ein gut sitzender Schutzhelm finden lässt.
  • Der Schutzhelm hat eine regelbare Belüftung. Dadurch schwitzt man weniger als unter Hut oder Mütze.
  • Durch den farbigen Schutzhelm wird der Mitarbeiter für Vorgesetzte, Kollegen, Geräte- und Kranfahrer gut erkennbar.
  • Das tief gezogene Nackenband verhindert zuverlässig, dass der Helm nach vorne abrutscht.
  • Wer (z. B. bei Montage- oder Bewehrungsarbeiten) den Kopf nach unten oder oben halten muss, sichert den Helm mit Kinnriemen.
  • Vor Kälte schützt eine Wollhaube, die unter dem Schutzhelm getragen wird. Für die Ohren gibt es Ohrenschützer oder ein Kopf-Strickband.

Beeinträchtigungen

  • Wer den normalen Schutzhelm nicht tragen kann, z. B. Kopfversehrte (Attest), muss einen besonderen Helm tragen, der eine extraweiche Innenpolsterung besitzt.
  • Bei andauernden Kopfschmerzen, Unwohlsein oder sonstigen Beeinträchtigungen durch das Helmtragen sollte ein Arzt aufgesucht werden. Er stellt die Ursache des Leidens fest.

 Vorschriften und Regeln

  • ASchG (ArbeitnehmerInnenschutzgesetz)
  • VOLV (Verordnung über den Schutz der Arbeitnehmer/innen vor der Gefährdung durch Lärm und Vibrationen)



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