D 12
Betonierarbeiten
Arbeitsplätze
- Betonierarbeiten sind von einem standfesten, gesicherten Arbeitsplatz aus durchzuführen.
- Der Arbeitsplatz muss rutschfest sein.
- Der Arbeitsplatz muss den Arbeitnehmern genügend Bewegungsfreiheit geben.
- Bei Arbeitshöhen über 2,0 m müssen Absturzsicherungen angebracht oder eine PSA-Absturzsicherung verwendet werden.
Verdichten
- Beim Führen der Rüttelflasche nicht auf die Wandschalung treten, da dort keine Trittsicherheit gegeben ist.
Gesundheitsgefahren
- Frischbeton wirkt reizend und kann zu Verätzungen der Haut führen.
- Es können Allergien auftreten.
- Durch Betonzusätze kann diese schädigende Wirkung noch verstärkt werden.
Schutzmaßnahmen
- Hautkontakt mit Frischbeton vermeiden. Bei direktem Kontakt ist Frischbeton sofort abzuwaschen und ein Hautpflegemittel zu verwenden.
- Mit Frischbeton durchtränkte Kleidung ist sofort zu wechseln.
- Chromatarmen Zement verwenden.
- Keinen alkalihaltigen Beschleuniger einsetzen.
- Nach der Beendigung der Betonierarbeiten die Haut reinigen und mit Hautpflegemittel eincremen.
D 12.1
Betontransport
- Beim Betonieren mit Betonkübel ist dessen Größe so zu wählen, dass die Tragfähigkeit des Kranes nicht überschritten wird.
- Wichtig ist eine ausreichende Reichweite des Hebezeuges.
- Schrägzug zum Vergrößern der Reichweite des Hebezeuges ist nicht zulässig.
- Bei Betonkübeln mit Standplatz muss der Arbeitnehmer mit PSA gegen Absturz gesichert sein, wenn Gefahr des Kippens bzw. Herabfallens besteht.
- Wenn Gefahr von Einklemmen und Anstoßen bzw. herabfallenden Materialien besteht, ist ein Schutzdach vorzusehen.
- Prüfplaketten des Betonkübels und der Ketten regelmäßig kontrollieren.
Betonieren mit Betonpumpe
- Wenn ein SiGe-Plan erforderlich ist, sind die Tätigkeiten mit Betonpumpen darin zu berücksichtigen. Die sicherheitstechnischen Vorschriften für Zu-, Abfahrten und Arbeitsbereiche der Betonpumpe sind in der Baustellenordnung festzulegen.
- Die Anweisungen des Betonpumpen-Maschinisten im Betonpumpen-Arbeitsbereich sind zu befolgen.
- Der Sichtkontakt zwischen dem Betonpumpen-Maschinisten und dem Endschlauchführer ist zu gewährleisten. Wenn dies nicht möglich ist, ist die direkte Kommunikation ggf. durch einen Einweiser sicherzustellen.
- Der Endschlauchführer ist von seinem Arbeitgeber über Handhabung und Gefahren der Endschlauchführung (insbes. sicherer Standplatz, Sicherheitsdatenblatt für Frischbeton usw.) zu unterweisen.
D 12.2
Zu-/Abfahrt Baustelle bzw. Aufstellungsort
- Gesamtgewichtsbeschränkungen und Höhenbeschränkungen für die Zu- und Abfahrt sind dem Betonlieferanten bekannt zu geben.
- Bei Fahrbeschränkungen (Fahrverboten, Einbahnen usw.) sind Genehmigungen bzw. Ausnahmeregelungen einzuholen.
- Für die Baustellenein- und -ausfahrt und den Aufstellungsort im öffentlichen Verkehrsbereich sind falls erforderlich Genehmigungen einzuholen.
- Die Bodenstabilität der Zu- und Abfahrt der Baustelle ist zu gewährleisten. Leitungen im Fahrbahnbereich sind stabil abzudecken.
- Sicherheitsabstände zu Stromleitungen müssen eingehalten werden.
- Der Betonpumpen-Maschinist ist auf Einbauten und frisch geschüttete Künetten hinzuweisen.
- Bauseits verlegte Rohr- oder Schlauchleitungen sind axial zentriert anzuordnen und sicher zu befestigen. Kupplungen sind mit Sicherungssplinten zu sichern.
- Bei Arbeiten näher als 3 m zu Rohr- oder Schlauchleitungen sind Kupplungen ausreichend stabil abzudecken.
- Auf der Baustelle sind ausreichend Platz für die Betonpumpe (bei ausgefahrenen Stützen) und eine sichere Zufahrtsmöglichkeit für den Fahrmischer vorzusehen.
- Die Aufstellungsfläche für die Betonpumpe muss weitgehend eben und waagrecht vorbereitet werden (max. Abweichung von der Horizontalen +/- 3°).
- Die Aufstellung muss auf stabilem Untergrund in ausreichendem Abstand zur standfesten Geländekante sichergestellt sein.
- Zusätzlich zu den Lastverteilungsplatten sind dem Untergrund entsprechend Kanthölzer (15 x 15 cm) gemäß Herstellerangaben zu verwenden.
Persönliche Schutzausrüstung
- Der Endschlauchführer muss geeignete Arbeitskleidung (lange Hose, Jacke/langärmeliges Hemd) und persönliche Schutzausrüstung (Schutzhelm, -brille, -handschuhe, Warnweste und Sicherheitsschuhe oder -stiefel) tragen, damit der Kontakt mit Frischbeton vermieden wird.
- Schutzhelm, eng anliegende Kleidung und Sicherheitsstiefel S5 mit Gamaschen.
- Schutzhandschuhe gegen Verätzungen.
- Schutzbrille.
- Warnweste.
- Ggf. Gehörschutz.
- Geeignete Augenspülflasche bereithalten.
- Zusätzlich bei Spritzbetonarbeiten:
- Atemschutz mit Partikelfilter P2 gegen mineralischen Staub,
- Gesichtsschutz (Schutzbrillen, Schutzschirme) gegen rückprallendes Spritzgut.
D 12.4
Verbotene Handlungen
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