Fertigteilmontage
Montageanweisung
- Die Montageanweisung muss in Schriftform an der Montagestelle vorliegen.
- Nur in einfachen Fällen kann auf die Schriftform verzichtet werden.
- Wichtige sicherheitstechnische Angaben in der Montageanweisung:
- Gewicht der Teile,
- Lagerung der Teile,
- Anschlagpunkte,
- Anschlagmittel,
- die einzuhaltende Transportlage,
- zur Montage erforderliche Hilfskonstruktionen,
- Reihenfolge der Montage und des Zusammenfügens der Bauelemente,
- erforderliche Reichweite und Tragfähigkeit der einzusetzenden Hebezeuge,
- Verkehrswege und Bereitstellungsflächen,
- Herstellen von sicheren Arbeitsplätzen und Zugängen,
- Maßnahmen gegen Absturz von Personen bei der Montage.
Arbeitsplätze
- Einrichten von sicheren Arbeitsplätzen und Zugängen.
- Die Montagearbeiten müssen von sicheren Arbeitsplätzen aus durchgeführt werden (z. B. Arbeitskörbe, Hubarbeitsbühnen).
- Sicherung der Beschäftigten gegen Absturz (Seitenschutz, Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz).
- Geeignete Lastaufnahmemittel und Anschlagpunkte festlegen.
- Gewährleistung der Standsicherheit während der einzelnen Bauzustände.
- Werkzeuge und Kleinmaterial in Behältern mitführen.
- Werkzeug gegen Herabfallen sichern.
- Der Gefahrenbereich unterhalb der Montagearbeiten darf nicht betreten werden: Absperrungen, Warnposten.
- Nicht an übereinanderliegenden Stellen gleichzeitig arbeiten.
- Koordination aller Maßnahmen mit den beteiligten Firmen.
Transport und Montage
Transport zur Baustelle:
- Beim Transport mit Fahrzeugen ist die Ladung fachkundig zu sichern (siehe Kap. D 23: Transport/Ladungssicherung).
Transport mit dem Kran zur Einbaustelle:
- Hebezeuge mit geringer Hub- und Senkgeschwindigkeit verwenden.
- Teile vor dem Einbau auf Mängel überprüfen, welche die Tragfähigkeit beeinträchtigen können, wie z. B.:
- sichtbare Beschädigungen,
- Verformungen,
- Risse.
- Beschädigte Teile aussondern.
- Vorgesehene Anker (lt. Montageanweisung) und verwendetes Lastaufnahmemittel müssen aufeinander abgestimmt sein.
Durchführung der Montagearbeiten:
- Gefahrenbereiche während der Montagearbeiten sind durch Abgrenzungen und deutlich sichtbare Zutrittsverbote abzusichern.
- Während der Montagearbeiten wechselnde Stabilitätszustände berücksichtigen. Hilfskonstruktionen lt. Montagestatik festlegen.
- Anschlagmittel vom eingebauten Bauteil erst lösen, wenn eine kraftschlüssige Verbindung mit den Auflagern besteht.
- Bauteile mit Leitseilen führen, wenn Gefahren durch die pendelnde Last bestehen.
- Sicherheitsabstände einhalten (z. B. zu Bahnanlagen, zu elektrischen Freileitungen u. a.)
Lagerung
- Zwischenlagerung und Umstapeln von Teilen vermeiden.
- Bei Zwischenlagerung Fertigteile standfest absetzen. Ggf. Lagergestelle verwenden.
Vorschriften und Regeln
- BauV (Bauarbeiterschutzverordnung) §§ 85 und 86
- AUVA-Merkblatt M.plus 750 Sicherheit für Seile und Gurte gegen Absturz
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