Grundsätzlich ist die Flüssiggasverordnung anzuwenden, darüber hinaus gilt:
- Es dürfen nur für Flüssiggas geeignete und gekennzeichnete Schläuche verwendet werden:
- Farbe orange,
- mit Stempelmarkierungen versehen, die die Druckklasse angeben (mindestens Druckklasse 6, besser Druckklasse 30), die mit Schlauchtüllen und -klemmen gegen unbeabsichtigtes Lösen gesichert sind,
- doppelwandiger Schlauch bei Verwendung von Leckgassicherungen.
- Unmittelbar nach dem als Absperreinrichtung dienenden Flaschenventil muss der Druckregler anschließen.