Explosionsschutz/VEXAT

Allgemeines

  • Explosionsgefahr entsteht:
    • bei Arbeiten mit Flüssiggas;
    • bei Arbeiten mit lösemittelhältigen Lacken, Klebern, Anstrichen und Ähnlichem.
  • Werden Flüssigkeiten ab- oder umgefüllt, kommt es zu elektrostatische Ladungen, die durch Potentialausgleich und Erdung zu verhindern sind. Die gilt auch für Trichter.
  • Wenn explosionsfähige Atmosphären entstehen können, ist ein Explosionsschutzdokument gemäß VEXAT (Verordnung über explosionsfähige Atmosphären) zu erstellen.

Ermittlung und Beurteilung der Explosionsgefahren

  • Vor dem Einrichten einer Baustelle sind Explosionsrisiken zu evaluieren. Dabei sind alle wirksamen Zündquellen festzustellen.
  • Bei der Evaluierung sind der Normalbetrieb, In- und Außerbetriebnahme, Instandhaltung, Reinigung, Betriebsstörungen als auch vorhersehbare sowie seltene Störungen zu berücksichtigen.
  • Explosionsgefahren sind in ihrer Gesamtheit zu beurteilen, wobei eingesetzte Arbeitsmittel, die verwendeten Arbeitsstoffe, die Arbeits- und Verfahrensbedingungen und ihre möglichen Wechselwirkungen sowie die baulichen und örtlichen Gegebenheiten zu bewerten sind.
  • Der Beurteilungsvorgang ist für jeden Arbeitsplatz/ jeden Produktionsprozess sowie für jeden Betriebszustand einer Anlage durchzuführen.
  • Bei der Gefährdungsbeurteilung von Ex-Gefahren sind folgende Fragen relevant:
    • 1. Sind brennbare Stoffe vorhanden?
    • 2. Kann durch ausreichende Verteilung in der Luft explosionsfähige Atmosphäre entstehen?
    • 3. Ist die Bildung eines explosionsgefährdeten Bereiches möglich?
    • 4. Ist die Bildung eines explosionsgefährdeten Bereiches zuverlässig verhindert?
    • 5. Ist die Entzündung in einem explosionsgefährdeten Bereich zuverlässig verhindert?
    • 6. VEXAT – Ablauf der betrieblichen Umsetzung
Kennzeichnung des explosionsfähigen Bereiches gemäß VEXAT

Maßnahmen im Explosionsschutz

  • Vorbeugender Explosionsschutz besteht aus primären u. sekundären ExSchutz sowie zugehörigen ExSchutzmaßnahmen.
  • Primärer ExSchutz bedeutet das Verhindern der Bildung gefährlicher, explosionsfähiger Atmosphären oder die Einschränkung dieser.
  • Primäre Maßnahmen können sein:
    • prüfen, ob nicht eine Alternative zur Anwendung kommen kann, die nicht explosionsgefährdet ist; technische oder natürliche Lüftung;
    • Inertisierung durch Zugabe von gasförmigen Inertstoffen wie Stickstoff, Kohlendioxid, Edelgasen, Verbrennungsgasen, Wasserdampf, pulverförmigen Inertstoffen;
    • Konzentrationsüberwachung (Gasmesswarnanlagen, Gaswarnanlagen mit automatischer Auslösung von Schutzmaßnahmen, Gaswarnanlagen mit automatischer Auslösung von Notfunktionen).
  • Sekundäre Maßnahmen: die Zündquelle eliminieren (Ausschließen von Zündquellen).
    • 13 Zündquellen lt. EN 1127 und EN 13237: wie z. B. offene Flammen od. Glut (Zigaretten, Feuerzeug, Zündholz); heiße Oberflächen (Auspuff, Schweißnaht), Funken aus elektrischen Anlagen (Stecker, Lichtschalter), mechanisch erzeugte Funken und Reibung (z. B. durch Werkzeuge), statische Elektrizität, chemische Reaktionen, Blitzschlag.
  • Konstruktive Maßnahmen: die Auswirkung einer Explosion auf ein unbedenkliches, zumutbares Maß zu beschränken. Konstruktive Maßnahmen sind zu setzen, wenn Explosionen nicht verhindert werden können.
  • Organisatorischer Explosionsschutz:
    • Evaluierung
    • Arbeitsstoffliste
    • ExSchutz-Dokument
    • Liste der geeigneten Arbeitsmittel

 Vorschriften und Regeln

  • BauV (Bauarbeiterschutzverordnung) §§ 19, 20
  • AUVA-Merkblatt M.plus 301 Explosionsschutz
  • AUVA-Merkblatt M 327 Behälter
  • VEXAT (Verordnung über explosionsfähige Atmosphären)
  • VEXAT-Merkblatt „Explosionsfähige Atmosphären“
    www.bau.or.at/arbeitssicherheit



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