B 17.5
Aufstellen von Flüssiggastanks im Freien
- Sicherheitsabstand zwischen betriebsbedingten Austrittsstellen des Flüssiggasbehälters* und Kanälen, Schächten, Öffnungen zu tiefer liegenden Räumen u. ä. Anlagen.
- Schutz vor Brandlasten aus der Umgebung, z. B. brandgefährlichen Objekten oder brennbaren Stoffen. Sicherheitsabstand mind. 5,0 m.
- Schutz vor mechanischer Beschädigung, z. B. Anfahren durch Fahrzeuge.
- Schutz vor Eingriff Unbefugter, z. B. durch abschließbare Armaturenhaube.
- Umzäunung.
- Genehmigungspflichten beachten.
Copyright 2025 | Bundesinnung Bau | Wirtschaftskammer Österreich