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B 17.5


Aufstellen von Flüssiggastanks im Freien

  • Sicherheitsabstand zwischen betriebsbedingten Austrittsstellen des Flüssiggasbehälters* und Kanälen, Schächten, Öffnungen zu tiefer liegenden Räumen u. ä. Anlagen.
  • Schutz vor Brandlasten aus der Umgebung, z. B. brandgefährlichen Objekten oder brennbaren Stoffen. Sicherheitsabstand mind. 5,0 m.
  • Schutz vor mechanischer Beschädigung, z. B. Anfahren durch Fahrzeuge.
  • Schutz vor Eingriff Unbefugter, z. B. durch abschließbare Armaturenhaube.
  • Umzäunung.
  • Genehmigungspflichten beachten.

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