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B 24.8


Pflichten der Arbeitgeber

  • Arbeitgeber müssen die Höhe der Vibrationsbelastung, der ihre Beschäftigten ausgesetzt sind, abschätzen bzw. von kompetenten Personen ermitteln lassen. Ebenso muss eine Risikoanalyse durchgeführt werden:
Gefahrenevaluierung:
  • Stärke der Vibration (Beschleunigung),
  • indirekte Auswirkung auf Gesundheit und Sicherheit,
  • Maßnahmen zum Schutz der Arbeitnehmer,
  • Maßnahmen zur Minderung der Exposition,
  • Dauer der Exposition.
Arbeitgeber informieren Arbeitnehmer über:
  • Ergebnisse der Gefahrenanalyse,
  • Maßnahmen zur Reduktion der Gefährdung,
  • richtigen Gebrauch von persönlicher Schutzausrüstung,
  • Gesundheitsüberwachung.

 Hinweis


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