B 24.8
Pflichten der Arbeitgeber
- Arbeitgeber müssen die Höhe der Vibrationsbelastung, der ihre Beschäftigten ausgesetzt sind, abschätzen bzw. von kompetenten Personen ermitteln lassen. Ebenso muss eine Risikoanalyse durchgeführt werden:
Gefahrenevaluierung:
- Stärke der Vibration (Beschleunigung),
- indirekte Auswirkung auf Gesundheit und Sicherheit,
- Maßnahmen zum Schutz der Arbeitnehmer,
- Maßnahmen zur Minderung der Exposition,
- Dauer der Exposition.
Arbeitgeber informieren Arbeitnehmer über:
- Ergebnisse der Gefahrenanalyse,
- Maßnahmen zur Reduktion der Gefährdung,
- richtigen Gebrauch von persönlicher Schutzausrüstung,
- Gesundheitsüberwachung.
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