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C 0.1


Prüfungen

  • Atemschutzgeräte: vierteljährlich, Vermerk erforderlich.
  • PSA gegen Absturz: jährlich, Vermerk erforderlich.
  • Prüfintervalle lt. Herstellerangaben beachten.

Hygienemaßnahmen, Mundstück tauschen

  • Durch geeignete Lagerung, Reinigung, Wartung, Reparatur und Ersatzmaßnahmen sind gutes Funktionieren und einwandfreie hygienische Bedingungen sicherzustellen.
  • Bei Benützung von PSA durch mehrere Personen (z. B. Filtermasken mit Schraubfilter) sind geeignete Maßnahmen zu treffen, dass keine Gesundheits- und Hygieneprobleme entstehen (z. B. Reinigung/Desinfektion).

 Hinweis

Weitere Informationen zur PSA

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