C 0.1
Prüfungen
- Atemschutzgeräte: vierteljährlich, Vermerk erforderlich.
- PSA gegen Absturz: jährlich, Vermerk erforderlich.
- Prüfintervalle lt. Herstellerangaben beachten.
Hygienemaßnahmen, Mundstück tauschen
- Durch geeignete Lagerung, Reinigung, Wartung, Reparatur und Ersatzmaßnahmen sind gutes Funktionieren und einwandfreie hygienische Bedingungen sicherzustellen.
- Bei Benützung von PSA durch mehrere Personen (z. B. Filtermasken mit Schraubfilter) sind geeignete Maßnahmen zu treffen, dass keine Gesundheits- und Hygieneprobleme entstehen (z. B. Reinigung/Desinfektion).
Hinweis
Weitere Informationen zur PSA
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